Das Argument des HSV lautet wie folgt: Nach dem Schermbecker Erfolg vor dem Zivilgericht, der zum Verbleib in der NRW-Liga berechtigt, wird in der Westfalenliga ein Startplatz frei. "Wir haben beim Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen den Antrag gestellt, dass wir als Zweiter der Relegation in die Westfalenliga 2 nachrücken", bestätigt Samir Habibovic, Trainer des Hombrucher SV.
Die Rechtslage ist verzwickt, denn einerseits gilt der 30. Juni als Stichtag: Änderungen an der Eingruppierung sind danach eigentlich nicht mehr möglich. Andererseits wurde im Fall Schermbeck anders entschieden und die SpVg. Hamm blieb auch deshalb NRW-Ligist, weil ein nachträglicher Abstieg als nicht zumutbar gesehen wurde. Genau darauf beruft sich jetzt auch der Traditionsverein aus dem Dortmunder Süden, der von ein und der selben Entscheidung im Gegensatz zu Hamm nicht profitiert.
Siegfried Hirche, Vorsitzender des Fußball-Ausschusses des FLVW, bestätigt den Hombrucher Ansinnen: "Der Antrag ist bei uns eingegangen. Eine Entscheidung wird es aber erst in der nächsten Woche geben." Denn das Urteil in der "Akte Schermbeck" wird erst dann spruchreif, wenn der für die NRW-Liga zuständige Westdeutsche Fußball- und Leichtathletikverband die Entscheidung des Zivilgerichts akzeptiert hat.
Im Falle einer negativen Entscheidung will auch der HSV den Weg vor den "Kadi" nicht scheuen, ein Klage soll schon in der Vorbereitung sein.