Das Debüt als Trainer des FC Kray hatte sich Christian Knappmann anders vorgestellt.
Am 3. Dezember 2022 trat Knappmann mit seinem neuen Team beim TSV Meerbusch an. Die Krayer verloren mit 2:3. Doppelt missglücktes Debüt für Knappmann: Denn in der 45. Minute musste der Ex-Profi nach einem Wortgefecht mit TSV-Spieler Patrick Ellguth seine Coaching-Zone verlassen. Knappmann sah die Rote Karte und musste hinter die Absperrung.
"Die Situation ist fast schon lustig. Patrick Ellguth und ich sind befreundet und hatten eine Diskussion. Der Assistent hat es falsch interpretiert. Zum Glück stand der Schiedsrichterbeobachter hinter mir und hat mich entlastet. Außerdem gibt es schriftliche Aussagen vom Gegner und entlastendes Video- und Tonmaterial. Die Digitalisierung bringt doch Vorteile (lacht)", sagte Knappmann gegenüber RevierSport zu seiner Roten Karte.
Und rund drei Wochen später sollte der 41-Jährige auch von offizieller Seite recht bekommen.
In einer Verbandsmitteilung des Fußballverbandes Niederrhein vom 22. Dezember 2022 an den FC Kray heißt es: "In der Sportrechtssache gegen Ihren Trainer Christian Knappmann wegen eines Verlassen der Trainerzone in Verbindung einer schweren Beleidigung gegenüber einem Spieler der gegnerischen Mannschaft anlässlich des Oberliga Niederrhein-Spiels TSV Meerbusch - FC Kray vom 03.12.2022 hat das Verbandssportgericht FVN durch seinen Sportrichter Ulrich Pütz, am 22.12.2022 im schriftlichen Verfahren
FÜR RECHT ERKANNT:
Christian Knappmann wird Freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der FVN."
Die Verbandsmitteilung liegt RevierSport vor. Bei den Gründen der Entscheidung wird Knappmann deutlich entlastet. Hier heißt es im Wortlaut:
"Aufgrund der dem Einzelrichter vorliegenden Unterlagen, Stellungnahmen und Videos handelt es sich bei dem den Trainer zur Last gelegten schweren Beleidigung höchstwahrscheinlich um ein Wahrnehmungsfehler vom SRA 1. Somit wäre lediglich das Verlassen der Trainerzone zu bestrafen welches aber maximal eine gelbe Karte nach sich gezogen hätte. Die Aussage des Beschuldigten, dass er die Familie des angeblich Geschädigten persönlich kennen würde, wurde von mehreren Aussagen gestützt. Ebenfalls kann in den vorliegenden Videoaufzeichnungen eine Beleidigung wie sie dem Beschuldigten zur Last gelegt wird nicht vernommen werden.Darüber hinaus hat auch die Stellungnahme des Heimvereins eine Beleidigung nicht bestätigt. Aus den vorgenannten Gründen kommt der Einzelrichter zum Ergebnis, dass nur ein Freispruch in Frage kommt."