Kann er diese Summe nicht aufbringen, droht die Insolvenz.
Hauptursache dafür ist der 3,4 Millionen Euro teure Bau des Stadions für den die Stadt einen Zuschuss von 1,4 Millionen Euro in drei Raten zugesichert hat und der 1. FC zwei Millionen Euro aufbringen muss. Davon hat er etwa 1,4 Millionen Euro gedeckelt. Doch es fehlen noch 574.000 Euro für die neue Spielstätte. Stadtkämmerer Willibrord Haas erklärt: „Wir haben den Zuwendungsbescheid mit Auflagen verbunden. Diese betreffen die wirtschaftliche Situation des FC.“
"Die knallharten Vorgaben sind nicht erfüllt worden"
Gemeint ist: Erfüllt der Verein die von der Stadt aufgestellten Rahmenbedingungen nicht, fließt keine Kohle. Laut Haas, der sich auf eine Finanzanalyse des Vereins durch „thp Treuhandpartner Krefeld“ bezieht, ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht gegeben: „Die knallharten Vorgaben sind nicht erfüllt worden. Deshalb soll jetzt ein Darlehen aufgenommen werden, das das Erbbaurecht beinhaltet.“
Das bedeutet im Klartext, dass der 1. FC den erforderlichen Kredit von der Volksbank nur dann bekommt, wenn diese im Gegenzug für 50 Jahre das Erbbaurecht erhält. Das bedeutet, dass im Falle einer Insolvenz des Vereins die Bank über das Stadiongelände verfügen kann.
Der Stadtrat muss der Übertragung des Erbbaurechts zustimmen
Mit dieser Forderung steht und fällt das aufgestellte Finanzierungskonzept des Klubs, weshalb es in den Augen Lukas Verlages, seines Zeichens Verwaltungsratmitglied des 1. FC, nur die Entscheidung pro Erbbaurecht gibt: „Wenn wir dieses überschrieben bekommen, ist der Verein nachhaltig gesund aufgestellt“. Der Übertragung des Erbbaurechts muss jedoch der Klever Stadtrat zustimmen und darüber entscheiden die Verantwortlichen aller Fraktionen am Donnerstagabend.
Verlage rührt vor dieser richtungsweisenden Sitzung die Werbetrommel: „Dieses Vorhaben kostet den Bürger keinen Cent, selbst etwaige Reparaturen würden auf den Verein übergehen. Außerdem hat die Stadt danach den Ball selber noch in der Hand und könnte etwaige Bauvorhaben auf dem Grundstück ablehnen."
Warum die Volksbank auf das Erbbaurecht besteht, auch wenn sie keine Entscheidungsgewalt über das Gelände hat, erklärt Verlage: „Die Bank braucht für eine interne Revision dieses Recht, das als Sicherheit gedacht ist.“
Zusätzlich müssen vom Vorstand Gelder aufgebracht werden und Gläubiger ihre Forderungen aufschieben um den für diese Saison bestehenden Liquiditätsbedarf zu stillen. Wenn nicht, droht die Insolvenz. Seite 2: Kommentar zur Situation in Kleve