Das Gremium wies den Einspruch des Bundesligisten gegen die zuvor vom DFB-Sportgericht verhängte Strafe am Dienstag im schriftlichen Verfahren als unbegründet zurück. Zudem beschloss das Bundesgericht, dass der Verein eine Summe von bis zu 59 000 Euro vom Gesamtbetrag für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden kann.
Die Kölner waren für die Vorkommnisse bei den Bundesliga-Spielen beim 1. FC Union Berlin am 1. April (60 000 Euro) und beim VfB Stuttgart am 14. Mai (117 200 Euro) bestraft worden. In beiden Fällen hatten FC-Anhänger zahlreiche pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.