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RL West: Kommentar
09 hat das Recht auf "Wiedergutmachung"

SGW - KFC: Kommentar zum U23-Fall
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Ein gewisser Dilettantismus lässt sich nicht verhehlen, wenn ein Verein wie der KFC Uerdingen erst dann feststellt, welche Regeln in der Regionalliga gelten, wenn es zu spät ist.

Dass die Verantwortlichen solch einen Fehler begehen konnten, zeigt aber auch, dass der KFC eben doch ein Amateurklub ist, bei dem vieles nur „nebenbei“ gemacht wird. Vermeidbar war der Patzer, der zwar menschlich, andererseits jedoch auch Ausdruck der Uerdinger Transferpolitik ist, aber allemal. Dass Heiner Essingholt, Teammanager des KFC Uerdingen, im Anschluss Drohanrufe erhält, ist hingegen ein absolutes Unding und muss auf Schärfste verurteilt werden. Alle wahren Fans des KFC sollten um die Stärke ihrer Mannschaft wissen - das Team von Erik van der Luer wird in den kommenden 35 Spielen noch jede Menge Punkte holen.


Auch die SG Wattenscheid 09 hätte sich Diskussionen ersparen können. Auf den ersten Blick scheint der Verzicht auf einen Protest zwar durchaus ehrenwert, aber nicht ganz nachvollziehbar. Auf den zweiten Blick ist er absolut sinnvoll, weil ein eigener Vorteil nicht zu erhoffen war. Leider war die Außendarstellung des Vereins in dem Fall alles andere als gut, am Samstagabend widersprachen sich verschiedene Verantwortliche der SGW deutlich. Der eigentliche Skandal ist aber der, dass ein Verein, der benachteiligt wird, keine Chance hat, in einem Verfahren „Wiedergutmachung“ zu erlangen. Das Umgehen der U23-Regelung ist ein Fall von Wettbewerbsverzerrung, Punkt. Und der Verein, der Opfer solch einer Wettbewerbsverzerrung wird, muss am Grünen Tisch zum Sieger erklärt werden. Das gleiche Rechtsempfinden haben auch viele Fans und damit liegen sie richtig. Wattenscheid hat darauf verzichtet, mit einem Einspruch für einen Präzedenzfall zu sorgen. Trotzdem bleibt zu hoffen, dass der Paragraph geändert wird. Nicht, was den Verstoß als solchen betrifft, sondern was die Konsequenzen angeht, die er nach sich zieht.

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