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SG Wattenscheid 09
Es bleibt dabei: Kein Protest gegen 0:2

Wattenscheid 09: Definitiv kein Protest gegen 0:2
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Ein Einspruch gegen die Wattenscheider 0:2-Niederlage gegen den KFC Uerdingen am ersten Regionalliga-Spieltag ist seit Sonntag definitiv vom Tisch.

§12 der DFB-Spielordnung Auf dem Spielberichtsbogen eines jeden Meisterschafts- und DFB-Pokalspiels einer Regionalliga-Mannschaft eines Amateurvereins müssen unter den dort genannten 18 Spielern mindestens vier Spieler, die für eine Auswahlmannschaft des DFB spielberechtigt sind und die am 1.7. das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aufgeführt werden.

Folgen bei Nichteinhaltung der Regel: Als spieltechnische Rechtsfolge ist in der Regel festzulegen: Falls das Spiel gewonnen wurde oder unentschieden endete, wird es mit 0 Punkten und 0:2 Toren gegen den Verein, der den Verstoß begangen hat, gewertet. Ist das tatsächliche Spielergebnis für ihn ungünstiger, verbleibt es bei diesem. Für den gegnerischen Verein bleibt mit Ausnahme der Spiele um den Vereinspokal des DFB auf DFB-Ebene die Spielwertung unberührt. [...] 3. Als Strafen sind im Falle des Verschuldens insbesondere zusätzlich zulässig: a) Geldstrafe bis zu € 10.000,00 b) Punktabzug.

Bereits am Samstagabend hatte Christoph Jacob, 1. Vorsitzender der SGW, gegenüber RevierSport erklärt, dass es keinen Protest geben wird. Der Grund ist nachvollziehbar, denn dem Verein würde auch dann kein Vorteil entstehen, wenn dem Einspruch stattgegeben würde. Entscheidend ist §12 der Spielordnung des DFB, die auch im Westdeutschen Fußball- und Leichtathletikverband gilt: "Für den gegnerischen Verein bleibt mit Ausnahme der Spiele um den Vereinspokal des DFB auf DFB-Ebene die Spielwertung unberührt." Damit bleibt es bei der Wertung von 0:2 Toren und null Punkten für die Schwarz-Weißen, die Hoffnung auf drei Zähler am Grünen Tisch hatte sich schon am Samstag bei einigen verflüchtigt.

Sowohl Teammanager Marco Ostermann als auch Trainer André Pawlak und erst Recht viele 09-Fans bewerten die Regelung als ungerecht - denn der KFC Uerdingen habe sich mit dem - wenn auch unwissentlichen - Umgehen der U23-Regel (siehe Infokasten) einen Wettbewerbsvorteil verschafft. Der Verein hätte jedoch allenfalls einen Präzedenzfall schaffen können und ein Verfahren betreiben müssen, dessen Ausgang mindestens ungewiss ist. Genau das wollte die Vereinsführung nach eingehender Prüfung der aktuellen Rechtslage aber nicht. Allerdings können natürlich auch zwei Tore Differenz (falls das Spiel für Wattenscheid annulliert würde) am Ende über Klassenerhalt oder Abstieg entscheiden.


Für den KFC Uerdingen hingegen ist es am Ende wohl unbedeutend, ob die SG Wattenscheid Protest eingelegt hätte oder nicht. Der Formverstoß ist dem Verband nun ohnehin bekannt, um ein Verfahren werden die Krefelder nicht herum kommen. Wahrscheinlich ist, dass die Partie auch gegen den am Samstag siegreichen KFC mit 0:2 Toren und null Punkten gewertet wird. Das wird aber in Kürze eine Spruchkammer-Sitzung entscheiden.

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