Somit konnte die 13. Strafkammer am Donnerstagmorgen keine Entscheidung über die am ersten Verhandlungstag gestellten Befangenheitsanträge verkünden.
Die Anwälte der Angeklagten Stevan R. und Kristian S. bemängelten die Zusammensetzung der Kammer, die über den Vorwurf der Befangenheit des Gerichts zu entscheiden hatte. Sie prüften, gegen Gerichtssprecher Volker Talarowski, der dieser Kammer angehörte, ebenfalls einen Befangenheitsantrag zu stellen. Schon beim Auftakt am 6. Oktober hatten die Verteidiger die Einstellung des Verfahrens wegen Nichtzuständigkeit des Gerichts gefordert, dieser Antrag war zurückgewiesen worden.
In Bochum stehen zudem Nürettin G. und Tuna A. vor Gericht, die von der Staatsanwaltschaft zum Führungskreis der Wettmafia gezählt werden. Sie haben angekündigt, Geständnisse abzulegen. Allen vier Angeklagten wird gewerbs- und bandenmäßiger Betrug vorgeworfen. Sie sollen Spieler und Schiedsrichter bestochen haben, um 32 Spiele in Deutschland und dem europäischen Ausland zu manipulieren, und dann hohe Summe auf diese Partien gesetzt haben.