Das Gericht gab damit einer Klage gegen das Land Hessen statt.
Der Fußballfan war von Polizeibeamten bei der Partie im Februar vergangenen Jahres in Frankfurt so unglücklich gestoßen worden, dass er bei einem Sturz einen Lendenwirbelbruch erlitten hatte. Zuvor hatte es Auseinandersetzungen um ein von den Anhängern ausgelegtes Transparent gegeben, mit dem der hessische Innenminister Peter Beuth angegriffen worden war (AZ 2-04 O 289/19).
Laut Urteil ging von dem Fußballfan zum Zeitpunkt des Stoßes keine Gefahr mehr aus. „Weder drohte er, den Abtransport des Banners zu verhindern, noch Polizeibeamte anzugreifen“, so das Gericht. Der gegen das Land Hessen klagende Mann musste nach dem Vorfall sechs Tage im Krankenhaus behandelt werden und war danach sechs Wochen lang krankgeschrieben.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Land Hessen kann Berufung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt einlegen. dpa