Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Protest des MSV Duisburg gegen die Spielwertung beim 1:3 gegen Borussia Dortmund II abgelehnt. Der Einspruch sei "in der Sache nicht begründet", heißt es vom DFB. Mit dem Urteil wollen sich die Zebras allerdings nicht abfinden. Sie legen erneut Einspruch ein.
Was war passiert? Beim 1:3 löste der Einsatz von BVB-Kapitän Franz Pfanne Irritationen aus. Nach Auffassung der Duisburger hätte Pfanne aufgrund einer Gelbsperre nicht zum Einsatz kommen dürfen.
Der Streitpunkt: Eine Gelbe Karte gegen den SV Meppen im November. Auf Fernsehbildern ist laut WAZ eindeutig zu sehen, wie Pfanne verwarnt wird. Im Spielbericht im Portal DFB-Net wurde die Karte seinem Teamkollegen Maik Amedick zugeschrieben, der allerdings gar nicht zum Einsatz gekommen war. Die Eintragung sei laut dem DFB dennoch rechtskräftig geworden, da sie von allen beteiligten Parteien - Vereine, Schiedsrichter, Spielleitung - akzeptiert worden war.
Tatsächlich hatte auch der BVB selbst auf seiner Homepage im Vorfeld der Partie in einem später aktualisierten Text geschrieben, dass Pfanne gegen den MSV gesperrt fehlen werde. Nachdem sich die Borussia schriftlich vom DFB bestätigen ließ, dass Pfanne spielberechtigt sei, stand er gegen den MSV in der Startelf.
Duisburgs Geschäftsführer Wulf betont in einer Vereinsmitteilung: "Wir werden über unseren Sport-Anwalt Einspruch gegen dieses Urteil einlegen. Unserer Ansicht nach hat der DFB bei seinem Urteil nicht berücksichtigt, dass jeder Klub für die ordnungsgemäße Kontrolle persönlicher Strafen verantwortlich ist."