An das Auswärtsspiel bei Hertha BSC dürften sich viele Fans des VfL Bochum im Rückblick auf die vergangenen Bundesliga-Saison besonders gern erinnern.
Tausende Fans begleiteten den Revierklub in die Hauptstadt - und sahen, wie Keven Schlotterbeck in der Nachspielzeit zum 1:1 traf und dem VfL damit den Klassenerhalt sicherte.
Der Jubel war groß, nun aber hat das Gastspiel bei Hertha ein teures Nachspiel für die Bochumer. Sie wurden vom Sportgericht Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zu einer Geldstrafe in Höhe von 105.000 Euro verurteilt. Der VfL stimmte dem Urteil bereits zu, womit es rechtskräftig ist.
Einen Drittel der Summe kann der Verein wie üblich für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Das müsste dem DFB bis Ende des Jahres nachgewiesen werden. Grund sind laut DFB-Mitteilung drei Fälle eines unsportlichen Verhaltens der Bochumer Fans.
Auch Vorfälle gegen Leverkusen sanktioniert
Bei der Partie in Berlin wurden vor Anpfiff elf Bengalische Feuer abgebrannt, drei davon wurden in den Innenraum des Olympiastadions geworfen. Im Laufe des Spiels zündeten VfL-Fans 19 weitere Fackeln und schossen zudem zwei Raketen ab.
Darüber hinaus sanktionierte der Verband zwei Vorfälle am letzten Spieltag. Beim Heimspiel gegen Bayer Leverkusen (3:0) zählte der DFB 43 Bengalische Feuer und eine Rakete. Auch der Platzsturm nach dem Abpfiff fällt mit in die Rechnung.
Für die Bochumer, die sich derzeit im Trainingslager in Österreich auf die kommende Bundesliga-Runde vorbereiten, ist es bereits die sechste Strafe in der Spielzeit 2022/23. Die Gesamthöhe beläuft sich nach dem jüngsten Urteil auf 227.000 Euro.
Derweil hat der DFB am Montag auch ein Urteil gegen Zweitliga-Absteiger Arminia Bielefeld verkündet. Der DSC muss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 51.700 Euro zahlen. 17.200 Euro dürfen für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden werden. Die Vorfälle hatten sich während der Relegationsspiele gegen den SV Wehen Wiesbaden (2. und 6. Juni) ereignet.