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Teilausschluss der Fans
Frankfurt geht vor das DFB-Bundesgericht

Fan-Ausschluss: Frankfurt geht vor das Bundesgericht
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Eintracht Frankfurt hat Berufung gegen den Teilausschluss seiner Fans beim ersten Heimspiel eingelegt und zieht in zweiter Instanz vor das DFB-Bundesgericht.

Das bestätigte ein DFB-Sprecher am Montag auf Anfrage. Am Freitag hatte das DFB-Sportgericht unter Vorsitz von Hans E. Lorenz nach einer knapp achtstündigen Verhandlung das Urteil des Einzelrichterverfahrens nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss bestätigt.

Wegen drei Fällen unsportlichen Verhaltens von Eintracht-Fans dürfen der Partie gegen Bayer Leverkusen am 25. August nur 15.000 Heim- und bis zu 5000 Gästefans beiwohnen. Die Stehplatzbereiche müssen geschlossen bleiben. Public Viewings auf dem Stadion- oder Vereinsgelände sind zudem untersagt. Zudem muss der Aufsteiger eine Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro zahlen. Die Eintracht hat bereits 26.000 Dauerkarten verkauft.

Geahndet wurden die Vorkommnisse in den Partie bei Alemannia Aachen, beim Karlsruher SC und gegen 1860 München. In Aachen hatten Frankfurter Zuschauer eine abgebrochene Sitzschale, eine Leuchtrakete und einen gefüllten Bierbecher auf das Spielfeld geworfen sowie Bengalische Feuer gezündet. Nach dem Heimspiel gegen München waren einige Anhänger des Aufsteigers - teilweise mit Leuchtfeuer in den Händen - auf den Platz gelaufen. In Karlsruhe waren etwa 400 Frankfurter Zuschauer in den Eingangsbereich gestürmt, zudem war eine große Menge Pyrotechnik gezündet worden.

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