Keine Gnade für Eintracht Frankfurt: Der Teilausschluss der Fans des Fußball-Bundesligisten im ersten Saison-Heimspiel am 25. August gegen Bayer Leverkusen bleibt nach der mündlichen Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht am Freitag bestehen. Damit wurde das Urteil des Einzelrichterverfahrens nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss bestätigt, gegen das die Hessen Einspruch eingelegt hatten. Lediglich der Vorwurf eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes im Falle des Spieles gegen den 1860 München am 29. April wurde fallen gelassen.
Wegen drei Fällen unsportlichen Verhaltens von Eintracht-Fans dürfen der Partie gegen Leverkusen nur 15.000 Heim- und bis zu 5000 Gästefans beiwohnen. Die Stehplatzbereiche müssen geschlossen bleiben. Public Viewings auf dem Stadion- oder Vereinsgelände sind zudem untersagt. Zudem muss der Aufsteiger eine Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro zahlen. Die Hessen haben bereits 26.000 Dauerkarten verkauft.
Geahndet wurden die Vorkommnisse in den Partie bei Alemannia Aachen, beim Karlsruher SC und gegen 1860 München. In Aachen hatten Frankfurter Zuschauer eine abgebrochene Sitzschale, eine Leuchtrakete und einen gefüllten Bierbecher auf das Spielfeld geworfen sowie Bengalische Feuer gezündet. Nach dem Heimspiel gegen München waren einige Anhänger des Aufsteigers - teilweise mit Leuchtfeuer in den Händen - auf den Platz gelaufen. In Karlsruhe waren etwa 400 Frankfurter Zuschauer in den Eingangsbereich gestürmt, zudem war eine große Menge Pyrotechnik gezündet worden.
Die Verhandlung am Freitag war Teil eines heißen Sportgerichtssommers. Immerhin konnten die "Fälle" 1. FC Köln und Hertha BSC Berlin im schriftlichen Verfahren abgehandelt werden. Gegen beide Klubs war unter anderem ein Teilausschluss ihre Fans beim ersten Heimspiel verhängt worden. Zweitliga-Absteiger Karlsruher SC wurde mit einem Geisterspiel bestraft.
Außerdem hatte Bundesligist Fortuna Düsseldorf Einspruch gegen die Geisterspiel-Strafe zur Saison-Heimpremiere eingelegt.