Gutsherr Zuletzt aktiv: 18. November 2024 - 22:16 Mitglied seit: 5. Februar 2023 Wohnort: Stallupönen
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KFC Uerdingen: Mehmet Eser lässt Worten auch Taten folgen - Hauptsponsor steht parat
Zweierlei ist zu konstatieren: 1) Die Markenrechte am KFC besitzt die Blau-Rot Entertainment GmbH; sofern die KFC-Vorstände glauben, die GmbH habe sich die Markenrechte unrechtmäßig angeeignet, ist es so, daß das Deutsche Patent- und Markenamt Markenrechte nicht vergeben darf, soweit für die gleiche Marke anderweitige Rechtsinhaber vorhanden sind. Da der KFC jedoch die Marke vor Erwerb durch die GmbH bereits rechtmäßig nutzte, braucht er für die weitere Nutzung auch keine Lizenzgebühren an die GmbH zu entrichten, die diese ohnehin nicht vom KFC fordern wollte. Also reiner Phantomstreit. 2) Mit der Ansage Esers, den Mercedes-Benz Vertragshändler Herbrand als Hauptsponsor aquiriert zu haben, dürfte zugleich die Vorstandsfrage geklärt sein. Der Verwaltungsrat muß schon gute Argumente dafür finden, das Sponsoring-Angebot der Herbrand-Gruppe abzulehnen und dem Finanzierungsmodell durch "Koppelungsgeschäfte" auf Jahrmärkten des Karussellbremsers Gummert vorzuziehen. Zuletzt modifiziert von Gutsherr am 16.11.2024 - 19:44:31
Nations League: Polen wie KFC Uerdingen - Spieler nicht auf der Liste: "Ganz Europa lacht über uns"
[quote=Berlin 85]Damit alle hier wieder aus ihren Löchern kriechen können, möchte ich noch anmerken, das der polnische Trainer von 1993-95 bei uns in Uerdingen, damals noch Bayer, gespielt hat. Hat aber mit diesem beinahe-Wechselfehler nichts zutun. Probierz hat eine gute Rolle bei uns gespielt![/quote] Da scheint sich ja das "Wechselfehler"-Gen auf Drogijohannie übertragen zu haben. Sicherlich ein interessantes Thema für ein Dissertationsprojekt
KFC Uerdingen: Wegen 3000 Euro - Vorstandsmitglieder verklagen KFC-Fan-Radio
Daß nun auch die KFC-Vorstände Kahstein und Röthig ihre Illoyalität gegenüber dem KFC-Vorsitzenden Platzer öffentlich unter Beweis gestellt haben, läßt die Einladung des Verwaltungsrates zur "außerordentlichen Mitgliederversammlung" in einem schärferen Licht erscheinen. Dort soll lediglich über eine Empfehlung der Mitglieder über die Abberufung Platzers Beschluß gefaßt werden. Kahstein und Röthig sind von der Beschlußfassung nicht betroffen. Offensichtlich hatte der Verwaltungsrat mit der Ernennung Kahsteins und Röthig zu weiteren Vorstandsmitgliedern Platzer die beiden "Kuckuckseier" ins Nest gelegt. Der eigentliche Aufhänger der angeblichen Durchsetzung der Markenrechte des KFC durch die beiden Vorstandsmitlieder gegen die beiden Radiomoderatoren läßt schon Zweifel aufkommen, ob hier die richtigen Personen angegangen wurden. Denn diese sind nicht Inhaber der Markenrechte, sondern die Blau-Rot Entertainment GmbH. Darauf kommt es aber wohl auch nicht an, da es vordergründig nur noch darum geht, Platzer öffentlich zu desavouieren und ihm am 25. November 2024 "Führungsunfähigkeit" vorzuwerfen. Sofern Platzer vor dem Hintergrund des Presseszenarios überhaupt noch Interesse an der Führung des KFC haben sollte, wäre er gut beraten: 1) durch die "außerordentliche Mitglieversammlunmg" eine Empfehlung der Mitglieder beschließen zu lassen, Kahstein und Röthig aus ihren Ämtern durch den Verwaltungsrat zu entlassen; 2) Beschlüsse der "außerordentlichen Mitgliederversammlung" auf derselben bereits wegen nicht formgerechter Einladung mündlich zu Protokoll anzufechten; 3) innert kürzester Frist (maximal drei Wochen) Feststellungsklage beim Amtsgericht Krefeld erheben; 4) die anwaltliche Aufforderung an "Radio Blau-Rot" zurückzunehmen; 5) und um die Rolle Esers im und um den KFC zu beenden, diesen als Vorstandsmitglied vorzuschlagen. Ansonsten stehen die folgenden "Alternativen" zur Verfügung: - Gummert & Konsorten (Scholten; Thißen); - Bernd Limberg mit der Blau-Rot Entertainment GmbH; - Schürmann und die Ludenberg-Clique; - Kahstein, Röthig und vom Verwaltungsrat benannte "Arbeiter- und Soldatenräte" (Ultras; Supporter) als "Rat der Vereinsbeauftragten" - in deren Hintergrund das Zentralkomitee (Verwaltungsrat) die Fäden zieht. Aber vielleicht sind meine Ausführungen nach dem 23. November 2024 obsolet, weil dann der Insolvenzverwalter das Sagen hat. Schade, daß die Autolyse des KFC dessen Zerfall nur noch beschleunigt!
KFC Uerdingen: Klub legt Einspruch ein - MSV-Fans sorgen für eine "volle Grotenburg"
Es ist das gute Recht des KFC gegen die - aus seiner Sicht - falsche Entscheidung Rechtsmittel einzulegen, und bevor hier der ein oder andere meint, sich zum Richter aufzuschwingen, warten wir doch in Gelassenheit den Entscheid des Rechtsmittelgremiums ab. Und gut ist! Erfreulich natürlich, daß die Grotenburg zum Kassenschlager gegen MSV Duisburg voraussichtlich ausverkauft ist.
Regionalliga: Wuppertal gegen Uerdingen am "grünen Tisch" - Entscheidung ist gefallen
Die Entscheidung des Sportgerichts ist völlig korrekt! Bedankt Euch bei dem KFC-Verantwortlichen, der diesen Nichteintrag veranlaßt hat. Unabhängig davon ändert die Entscheidung nichts an der von der Mannschaft und ihrem Trainer gezeigten Leistung; es war eben leider nur ein Pyrrhus-Sieg!
KFC Uerdingen: Klartext von Eser zu Gehältern, Irland-Konto und Hauptsponsor
Was macht Mehmet Eser denn, wenn nach der vom Verwaltungsrat initiierten "Mitgliederversammlung" sich deren Mehrheit für die "Empfehlung" einer Abberufung Platzers als Vorstandvorsitzender ausspricht und anschließend der Verwaltungsrat Platzer entläßt und Gummert, Scholten, Thißen und Dinzey als Vorstände beruft? Fließt dann das von ihm angekündigte Sponsoring in Höhe von € 250.000 auch? Ansonsten: Kontenpfändung, Irland-Konten, die dem deutschen Steuerzugriff entzogen sind, keine Gehaltszahlungen durch den KFC und Einberufung einer Mitgliederversammlung durch den Verwaltungsrat. Das alles spricht dafür, daß hier eine Verschleierung von Vermögen vorliegt, das im Falle einer Insolvenz nur schwierig zu realisieren sein dürfte. Interessant wäre auch zu erfahren, wer die "Irland-Konten" eröffnet hat und wer hierüber Kontenvollmacht besitzt. Zuletzt modifiziert von Gutsherr am 10.11.2024 - 15:17:01
KFC Uerdingen: Darf der Verwaltungsrat überhaupt eine Mitgliederversammlung einberufen?
Auch der weitere Beitrag Grassens auf facebook: Ein weiterer Kommentar von Harald Udo Grassen [i]"Nun es gibt auch andere Sichtweisen, beispielsweise das die Berechtigung zur Einberufung der außerordentlichen Mitgliederversammlung nach §12(17) der Satzung implizit beim Verwaltungsrat liegt, da in diesem § 13 die Rechte und Pflichten des Verwaltungrates beschrieben sind. Wird die ao MV ausschliesslich vom Vorstand einberufen, könnte der Vorstand das Ansinnen des Verwaltungsrates blockieren, so würde die Satzung sich selbst aushebeln. Die Satzung bedarf sicher einer Überarbeitung und auch einer Schärfung der Rechte des Verwaltungsrates. Zu dem Hinweis Beschlüsse der ao MV seien ggf. anfechtbar"[/i] ist zu kommentieren: Es ist zu differenzieren zwischen dem Recht, eine Mitgliederversammlung einzuberufen, und dem Recht, in einer Mitgliederversammlung Individual- oder Organkompetenzen wahrzunehmen. Die Mitgliedrversammlung ist in § 11 KFC-Satzung statuiert. Nach § 11 Abs. 5 sind diese Mitgliederversammlungen (nur) vom Vorstand einzuberufen, unter Beachtung der vorgeschriebenen Formen und Fristen. Für die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ist zusätzlich das Erfordernis des Vereinsinteresses erforderlich (§ 11 Abs. 15 Satzung), das hier allerdings zweifellos vorliegt. Dieses Erfordernis ändert aber nichts an der Einberufungsbefugnis, die auch in diesem Fall beim Vorstand verbleibt. Der von Grassen zitierte § 12 Abs. 17 KFC-Satzung regelt nicht das Recht auf Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung durch den Verwaltungsrat zur Herbeiführung der Beschlußfassung über eine Empfehlung den Vorstand, bzw. einzelne Vorstandsmitglieder abzuberufen, sondern lediglich dessen Recht, auf einer vom Vorstand einberufenen Mitgliederversammlung, einen solchen Antrag stellen zu dürfen, über den dann abzustimmen, d. h. Beschluß zu fassen ist. Beruft ein Vorstand trotz Notwendigkeit keine außerordentliche Mitgliederversammlung ein, besteht - nach Satzung - nur die Möglichkeit, daß nach § 11 Abs. 15 mindestens 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder eine solche beim Vorstand beantragt. Zuzustimmen ist allerdings der Ansicht Grassens, daß die Satzung zu überarbeiten sei; allerdings nicht im Sinne einer Schärfung der Rechte des Verwaltungsrates, sondern der Bestellung und Abberufung des Vorstandes ausschließlich durch die Mitgliederversammlung und der Schärfung der persönlichen und fachlichen Qualifikationen der Verwaltungsratsmitglieder als Voraussetzung für deren Wahl in das genannte Gremium. Zuletzt modifiziert von Gutsherr am 09.11.2024 - 09:24:38
KFC Uerdingen: Darf der Verwaltungsrat überhaupt eine Mitgliederversammlung einberufen?
Der Beitrag des Verwaltungsratsmitgliedes Harald-Udo Grassen auf facebook: [i]"Zu dem Hinweis Beschlüsse der ao MV seien ggf. anfechtbar, das sehe ich nicht so, denn es wird keine Beschlüsse geben, die ao MV soll in eine Empfehlung der Mitgliederversammlung an den Verwaltungsrat münden"[/i] gibt Veranlassung auf folgendes hinzuweisen: Auch die "Empfehlung" der Mitgliederversammlung muß durch eine Abstimmung herbeigeführt werden und ihr Ergebnis ist dann der "Beschluß". Wäre es anders, bräuchte man weder eine Einladung zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, noch deren Traktandierung auf der Einladungsmitteilung. Nur als kleine Hilfestellung für das Rechtsverständnis des Verwaltungsrates gedacht!
KFC Uerdingen: Krefelder Seifenoper - Fans und Team haben was besseres verdient
Die Exklusiv-Rechte an der Produktion der KFC-Seifenoper hat sich bereits Blau-Rot Entertainment GmbH gesichert, die für die Dauerkarteninhaber demnächst anstelle der Heimspiele alle zwei Wochen eine neue Episode zum Besten gibt. Ähnlichkeiten mit lebenden oder verstorbenen Personen sind dann rein zufällig und waren nicht beabsichtigt.
KFC Uerdingen: Darf der Verwaltungsrat überhaupt eine Mitgliederversammlung einberufen?
Die Sache ist nach § 25 BGB i. V. m. § 11 Abs. 5 und 6 KFC-Satzung klar geregelt: Der Vorstand - und nur dieser - ist berechtigt, Mitgliederversammlungen einzuberufen, seien es "ordentliche" oder "außerordentliche". Beruft - wie hier - ein unzuständiges Vereinsorgan (hier Verwaltungsrat) eine Mitgliederversammlung, sind die gefaßten Beschlüsse anfechtbar, zunächst durch Widerspruch unmittelbar gegen den Beschluß noch in der Versammlung zu Protokoll und sodann - innerhalb von spätestens drei Wochen - durch Anfechtung im Rahmen einer Feststellungsklage vor dem Amtsgericht Krefeld. Bei Mitgliedern, die nicht an der Mitgliederversammlung teilgenommen haben, erübrigt sich der Widerspruch und die dreiwöchige Frist beginnt mit dem Erhalt des Versammlungsprotokolls, das dann allerdings unmittelbar nach der Versammlung beim Protokollführer anzufordern ist. Empfehle unbedingt noch folgenden Tagesordungspunkt: "Beschlußfassung über die Enthebung der Mitglieder des Verwaltungsrates von ihren Ämtern". Alles hier wirklich ein Schmierenstück aus dem Tollhaus! Zuletzt modifiziert von Gutsherr am 08.11.2024 - 16:15:35