Gutsherr Zuletzt aktiv: 21. November 2024 - 22:05 Mitglied seit: 5. Februar 2023 Wohnort: Stallupönen
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Wuppertaler SV: WSV legt Einspruch gegen Wertung des Uerdingen-Spiels ein
Ja, na also! Wie das Sportgericht des WDFV den Protest des WSV entscheiden wird, hatte ich an anderer Stelle bereits dargelegt: Nach § 33 Abs. 1 und 2 der Spielordnung des WDFV sind bei Meisterschaftsspielen der Regionalliga West die von den Landesverbänden herausgegebenen Spielberechtigungslisten dem Schiedsrichter unaufgefordert und frühzeitig vor Spielbeginn zu überreichen.Einsatzberechtigt für die Meisterschaftsspiele sind nur Spieler, die auf den Spielberechtigungslisten aufgeführt sind. Andere Spieler dürfen entsprechend § 10 Nr. 2.1 SpO/DFB nicht eingesetzt werden. Die Prüfung und eine evtl. Weitergabe an das zuständige Rechtsorgan erfolgen durch den Spielleiter von Amts wegen. Die Vereine tragen die Rechtsfolgen, wenn sie Spieler einsetzen, die nicht auf den Spielberechtigungslisten stehen; es sei denn der Verein weist nach, daß ihn hieran kein Verschulden trifft. Der Nachweis ist im Verfahren vor dem Rechtsorgan zu erbringen. Über die Rechtsfolgen entscheidet das zuständige Rechtsorgan gemäß § 43 Abs. 2, Ziffer 7. Eine Spielwertung ist ausgeschlossen, wenn die Einleitung des Verfahrens beim zuständigen Rechtsorgan perEinschreiben nicht binnen zwei Wochen nach dem jeweiligen Spieltag erfolgt ist. Gemäß § 35 Spielordnung WDFV sind bei allen Spielen frühzeitig vor Spielbeginn gemäß den §§ 28 und 30 der Durchführungsbestimmungen zur SpO/DFB und unter Beachtung der §§ 12 und 12 a der SpO/DFB bis zu 20 Spieler im Spielbericht aufzuführen. Diese Vorgaben sind immer zu erfüllen, auch wenn weniger als 20 Spieler in den Spielbericht eingetragen werden. Änderungen und Ergänzungen von Spielernamen dürfen danach nur noch bis spätestens zu Spielbeginn unter Kenntnisnahme der beiden Vereinsvertreter und des Schiedsrichters vorgenommen werden. Andere Spieler dürfen nicht eingesetzt werden. Zuletzt modifiziert von Gutsherr am 03.11.2024 - 16:46:03
KFC: Angeblicher Wechselfehler - Medienbericht macht WSV Hoffnung und sorgt für Wirr-Warr
Bevor hier weiter unqualifizierte Beiträge abgegeben werden, hilft ein Blick in die Rechtsmaterie, die Frage zu beantworten, ob Tshitoku hier spielberechtigt war: Nach § 33 Abs. 1 und 2 der Spielordnung des WDFV sind bei Meisterschaftsspielen der Regionalliga West die von den Landesverbänden herausgegebenen Spielberechtigungslisten dem Schiedsrichter unaufgefordert und frühzeitig vor Spielbeginn zu überreichen.Einsatzberechtigt für die Meisterschaftsspiele sind [b]nur Spieler, die auf den Spielberechtigungslisten aufgeführt sind[/b]. [b]Andere Spieler dürfen[/b] entsprechend § 10 Nr. 2.1 SpO/DFB [b]nicht eingesetzt werden.[/b] Die Prüfung und eine evtl. Weitergabe an das zuständige Rechtsorgan erfolgen durch den Spielleiter von Amts wegen. [b]Die Vereine tragen die Rechtsfolgen[/b], wenn sie Spieler einsetzen, die nicht auf den Spielberechtigungslisten stehen; es sei denn der Verein weist nach, daß ihn hieran kein Verschulden trifft. Der Nachweis ist im Verfahren vor dem Rechtsorgan zu erbringen. Über die Rechtsfolgen entscheidet das zuständige Rechtsorgan gemäß § 43 Abs. 2, Ziffer 7. Eine Spielwertung ist ausgeschlossen, wenn die Einleitung des Verfahrens beim zuständigen Rechtsorgan per Einschreiben nicht binnen zwei Wochen nach dem jeweiligen Spieltag erfolgt ist. Gemäß § 35 Spielordnung WDFV sind bei allen Spielen frühzeitig vor Spielbeginn gemäß den §§ 28 und 30 der Durchführungsbestimmungen zur SpO/DFB und unter Beachtung der §§ 12 und 12 a der SpO/DFB bis zu 20 Spieler im Spielbericht aufzuführen. Diese Vorgaben sind immer zu erfüllen, auch wenn weniger als 20 Spieler in den Spielbericht eingetragen werden. Änderungen und Ergänzungen von Spielernamen dürfen danach nur [b]noch bis spätestens zu Spielbeginn[/b] unter Kenntnisnahme der beiden Vereinsvertreter und des Schiedsrichters vorgenommen werden. [b]Andere Spieler dürfen nicht eingesetzt werden[/b] Angesichts der klaren Formulierungen hätte Lewejohann den Tshitoku nicht einwechseln dürfen, da er unstreitig nicht auf der Spielberechtigungsliste stand. Ob dieses Spiel zugunsten des KFC gewertet bleibt, hängt nun davon ab, ob der Spielleiter des Wuppertaler SV bis zum 16. November 2024 beim Sportgericht des WDFV Protest erhebt! Nolens volens: Auch wenn das Spiel nachträglich zugunsten des WSV gewertet werden sollte, ändert dies nichts an der gezeigten Leistung der KFC-Mannschaft.
Regionalliga: KFC ohne Mannschaftsbus nach Wuppertal - Massenschlägerei vor dem Spiel
[quote=Ewig Blaurot ]Und lieber Gutsherr, warum schreiben sie die hässliche Fratze der KFC Fans.Dann kamen die WSV Asis und fuhren in unsere Gruppe mit den Autos rein[/quote] Mein Beitrag enthält das Substantiv "Fans" nicht! Entweder werden die Beiträge hier korrekt zitiert oder ich darf annehmen, daß hier ein anderer Beitrag gemeint war. Und gegen Kotzen hilft Omeprazol 20 mg! Zuletzt modifiziert von Gutsherr am 02.11.2024 - 18:30:41
Regionalliga: KFC ohne Mannschaftsbus nach Wuppertal - Massenschlägerei vor dem Spiel
Die KFC-Halloween-Party nahm ihre Fortsetzung in Varresbeck. Die Firma Aldi dürfte über den zusätzlichen Umsatz sehr erfreut sein. Und wieder einmal haben Hooligans, die unter KFC-Fahne reisen, ihre häßliche Fratze gezeigt. Das für den Mannschaftsbus kein Geld vorhanden ist, verwundert nicht. Bei Neuverpflichungen achte man darauf, daß die Spieler im Besitz eines Deutschlandtickets sind. Die Fahrt mit dem Mannschaftbus ist ohnehin nicht klimaneutral. Wurde heute eigentlich wieder ohne Trikotsponsor gespielt? Aber gemach: in vier Tagen kommt der Tag der Wahrheit. Gleichwohl gebühren Mannschaft und Trainer Anerkennung für die außerordentlich gute Spielleistung am heutigen Nachmittag.
KFC Uerdingen: Trainer Lewejohann bejubelt mit 30-Meter-Sprint das 1:1
Ordentliche Leistung; mit dem Unentschieden kann man hochauf zufrieden sein, nach der für den KFC desaströsen 1. Halbzeit! Und das, obwohl sowohl aktueller Vorstand, als auch der Möchtegern-Vorstand mit Gummert und Dinzey ihre kritischen Blicke auf das jeweilige Umfeld warfen!
KFC Uerdingen: "Das alles geht nicht spurlos an der Kabine vorbei"
Ich hatte mich hier bereits mehrfach zum Thema "außerordentliche Mitgliederversammlung und deren Voraussetzungen geäußert. Ein Teilnehmer des KFC-Forums schrieb das folgende: [i]Am Wochenende habe ich mich mit einem Vereinsrechtler unterhalten können. Die Satzung ist bei der Regelung zur Einberufung einer außerordentlichen MV unter Umständen rechtswidrig formuliert. § 37 BGB regelt eine Quote von 10% Stimmen der Mitglieder, was die Einberufung betrifft. Laut Aussage des Vereinsrechtlers darf die Quote in der Satzung nur nach unten abweichen. Eine ungünstigere Regelung darf durch die Satzung anscheinend nicht geschaffen werden. 10% der Mitglieder wird man deutlich einfacher erreichen können als 33% der Mitglieder. Kann hier jemand etwas fachliches zu äußern?[/i] Gerne möchte ich mich hierzu - obwohl ich kein "Vereinsrechtler" bin - dazu äußern: Nach § 37 Abs. 1 BGB ist die Mitgliederversammlung zu berufen, [b]wenn der durch die Satzung bestimmte Teil[/b] oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt. Nach § 11 Abs. 15 KFC-Satzung sind außerordentliche Mitgliederversammlungen einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder [b]die Berufung von einem Drittel aller stimmberechtigten Vereinsmitglieder schriftlich, unter Angabe des Zwecks und der Gründe, in ein und derselben Sache vom Vorstand verlangt wird.[/b] Die vorliegende Bestimmung, daß mindestens 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung verlangen können, begegnet keinen Bedenken. Denn auch 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder stellt immer noch die Minderheit der Vereinsmitglieder dar! Etwas einfacher wäre aber der folgende Weg: Jedes Mitglied des Vereins kann von dem Vorstand unter Fristsetzung die Einberufung der ordentlichen Mitgliederversammlung nach § 11 Abs. 2 KFC-Satzung i. V. m. § 36 BGB verlangen. Kommt der Vorstand innert Frist dem Verlangen nicht nach, kann das betreffende Mitglied beim Amtsgericht Krefeld zwecks Durchsetzung der Berufung der ordentlichen Mitgliederversammlung gegen den Vorstand ein Zwangsgeld oder Zwangshaft beantragen. Letztere Variante dürfte effektiver sein, zumal die Mitglieder bisher sich nicht als fähig erwiesen haben, eine außerordentliche Mitgliederversammlung herbeizuführen. Zuletzt modifiziert von Gutsherr am 28.10.2024 - 11:37:58
KFC Uerdingen: "Das alles geht nicht spurlos an der Kabine vorbei"
[quote=Rumpelheinz]Im Rahmen einer Insolvenz muss der Insolvenzverwalter Hinweisen auf Fremdeigentum in der Insolvenzmasse nachgehen.[/quote] Genauer: Der Insolvenzverwalter könnte das abtransportierte Mobiliar grundsätzlich zur Insolvenzmasse ziehen. Dann müßten die "Supporters" allerdings gegenüber dem Insolvenzverwalter nachweisen, daß sie an diesen Gegenständen ein Aussonderungsrecht besitzen. Sollte dies nicht der Fall sein, dürfte hier der Anfangsverdacht der Schuldnerbegünstigung vorliegen. Und wenn dies alles auch die Intention der "Grotenburg-Supporters" gewesen sein sollte, wäre deren Umfirmierung in "Gummert-Supporters" längst überfällig!
KFC Uerdingen: "Das alles geht nicht spurlos an der Kabine vorbei"
Zutreffend ist, daß Lewejohann - wie er selbst betont hat - nur für die sportliche Performance der Mannschaft zuständig ist und nicht für Organisatorisches und Finanzielles. Wie sich die allerdings ausstehenden Gehaltszahlungen auf die Motivation des Kaders auswirken, werden wir morgen abend erleben dürfen. Die Spieler und der Trainer können aber insoweit beruhigt werden. Sie brauchen das Schuldenbereinigungsangebot des Vorstandes, nach dem sie auf 80 % ihrer Salärforderungen verzichten sollen, nicht anzunehmen; denn sollte der KFC am 7. November 2024 tatsächlich gezwungen sein, Insolvenz anzumelden, können offene Gehaltsforderungen der letzten drei Monate vor Insolvenzeröffnung beim Arbeitsamt Krefeld als Insolvenzausfallgeld beantragt werden. Und für morgen nun viel Erfolg!
KFC Uerdingen: Warten auf Gehälter, Missstände im Training, Spieler waren krankgeschrieben
[quote=Jane]Das ist doch alles Satire, oder ?[/quote] Ja, aber eine schlechte!
KFC Uerdingen: Warten auf Gehälter, Missstände im Training, Spieler waren krankgeschrieben
Ich fasse die verschiedenen Aspekte des Beitrages kommentierend zusammen: [b]1) "Spielerstreik[/b] Soweit wir wissen, hatte das Team am Montag frei, ehe sich für Dienstag und Mittwoch alle Spieler krankgemeldet [color=R]Streik (als Arbeitsniederlegung) und kollektive Krankmeldung sind zwei völlig unterschiedliche Aspekte. Während ersterer zur Durchsetzung von Forderungen eingesetzt wird, ist zweiteres unverschuldete Nichterbringung der Arbeitsleistung.[/color] [b]2) Bewertung des Spielerverhaltens durch Platzer[/b] RevierSport liegt eine WhatsApp-Nachricht des KFC-Bosses vor, in der Platzer den Spielern strafbares Verhalten und Betrug vorwirft. Er könne und würde beweisen, dass die Spieler vorsätzlich betrügen und strafbar handeln würden. [color=R]Durch Krankmeldung weisen Arbeitnehmer nach, daß sie aufgrund von Krankheit nicht dazu in der Lage sind, ihre vertragliche Pflicht zur Arbeitsleistung zu erfüllen. Die Meldung wird fällig, sobald Arbeitnehmer feststellen, daß sie nicht zur Arbeit erscheinen werden. Mitarbeiter, die diese Vorgabe auf die leichte Schulter nehmen, riskieren eine Abmahnung oder im schlimmsten Fall die Kündigung. Im Krankheitsfall gilt es, zwischen Krankmeldung und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu unterscheiden.Eine Krankmeldung ist in der Regel ab dem ersten Tag der Erkrankung zu erbringen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz ab dem vierten Krankheitstag fällig.[/color] [b]3) Arbeitsverweigerung der Spieler[/b] Er warf den Spielern Arbeitsverweigerung vor. Platzer betonte abschließend nochmal, daß die Mannschaft das Training wieder aufnehmen solle. Andernfalls würde er nach vorangegangenen Abmahnungen Kündigungen aussprechen. Die Info, daß die Mannschaft des KFC Uerdingen am Donnerstag, 24. Oktober, das Training wieder aufgenommen hat, kann RevierSport bestätigen. [color=R]Hier wäre zu prüfen, ob die Arbeitsverweigerung berechtigt gewesen ist. Sollte es nämlich so sein, daß der KFC mit den vertraglich geschuldeten Gehältern in Verzug sein, dürfen die Spieler - nach vorheriger Ankündigung - ihre Arbeitsleistung zurückhalten, bis gezahlt wurde. Entsprechende Kündigungserklärungen dürften vor dem Arbeitsgericht keinen Bestand haben[/color] [b]4) Inkasso[/b] Zudem versprach er, dass der KFC nach dem Heimspiel gegen Fortuna Düsseldorf II am Montag, 28. Oktober, "zum ersten Mal selbst Gelder einnehmen" werde. [color=R]Wurden auch die Kassierer nicht bezahlt, so daß jetzt der Vorsitzende höchstpersönlich das Inkasso besorgt? Oder hegt er den Verdacht, daß die einkassierten Gelder nicht dahin geflossen sind, wo sie hingehören?[/color] [b]5) Zahlung der September-Gehälter frühestens am 06.11.2024[/b] Die von der "WZ" zitiert WhatsApp-Nachricht, in der steht, daß die Spieler wohl frühestens am 6. November bezahlt würden, da aktuell fast kein Geld auf dem Konto vorhanden sei, kennt auch RevierSport. [color=R]Damit bestätigt der KFC zudem den Zahlungsverzug und damit auch die Voraussetzungen für die Zurückbehaltung der Arbeitsleistung ("Spielerstreik"). Im übrigen stellt die Einrede, es sei fast kein Geld auf dem Konto, sich als bedeutungslos dar, da im Leistungszeitpunkt der Gläubiger Erfüllung verlangen kann; es gilt immer noch der Grundsatz "Geld hat man zu haben"[/color] [b]6) Sanierungsplan[/b]Zugleich habe der Verein einen Sanierungsplan aufgestellt, bei dem alle Gläubiger 20 Prozent ihres Geldes erhalten würden, die übrigen 80 Prozent könne der Verein nicht bezahlen. Sollte es Gläubiger geben, die diesem Plan nicht zustimmen, müsse der Verein Insolvenz anmelden. [color=R]Man muß sich einmal vorstellen, daß z. B. Rot-Weiß Essen auf 80 % der ihm zustehenden Einnahmen aus dem Pokalspiel verzichten soll, damit der KFC nicht insolvent wird. Angenommen, es (oder jede andere Gläubiger) stimmte einem solchen Vergleich zu und der KFC fiele später dennoch in Insolvenz, dann könnte nur noch der verglichene Teil zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Wie geisteskrank muß man da eigentlich sein? [/color]