Gutsherr Zuletzt aktiv: 20. März 2025 - 07:19 Mitglied seit: 5. Februar 2023 Wohnort: Stallupönen
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KFC Uerdingen: Vier neue Spieler - ein verheerendes Signal
[quote=Ewig Blaurot ]Die Zustimmung hat aber der IV gegeben. Denn ohne den geht im Moment garnichts. [/quote] Daran, daß der vorläufige Insolvenzverwalter hierzu seine Zustimmung gegeben hat, hege ich Zweifel. Denn die Gelder, die für die Gehälter aufzuwenden sind, fehlen der Masse und damit schwände die Möglichkeit, das Insolvenzverfahren noch zu eröffnen!
KFC Uerdingen: Vier neue Spieler - ein verheerendes Signal
[b]"Vier neue Spieler hat sich der KFC Uerdingen zum Ende der Transferfrist noch geleistet. Das Signal ist verheerend." [/b] Genau so ist es auch. In der derzeitigen Lage neue Spielerverträge abzuschließen, obwohl der vorläufige Insolvenzverwalter hierfür keine Mittel freigegeben hat, spricht für höchst unseriöses Management. Die Einwände, die vier Spieler würden ja nicht vom KFC sondern von [b]"Zocker-Mehmet"[/b] bezahlt, überzeugt nicht. Spieler, die für einen Verein spielen, sind beim Verein angestellt und nicht bei der Beratungsagentur, über die sie geführt werden. Denn wenn sie nicht beim Verein angestellt sind, hätte es der Spielerberater jederzeit in der Hand, deren Auftritte für den Verein zu regulieren. Das wäre aber ein absolutes Unding! Und genau an diesen Führungsstrukturen "krankt" der Verein jetzt schon 30 Jahre. Aber, Hauptsache der Ball rollt. Und wer die Schulden zahlt, interessiert beim KFC ohnehin keinen mehr. Das regelt man innerhalb weniger Jahre mehrfach über ein Insolvenzverfahren mit "guter Fortführungsprognose". Die Verpflichtung der vier Spieler hat aber noch eine andere Signalwirkung: Kein Gläubiger kann sich mehr sicher sein, vom KFC bedient zu werden; es steht einzig und alleine der Klassenerhalt im Vordergrund; dem hat sich alles finanziell unterzuordnen (was in letzter Konsequenz auch heißt: Es gibt kein Geld für diejenigen, die Leistungen für den KFC erbracht haben). Zuletzt modifiziert von Gutsherr am 09.02.2025 - 22:28:45
KFC Uerdingen: Lewejohann sieht Nullnummer von der Tribüne - "Brauche ich nicht ein zweites Mal"
Angesichts dessen, daß man hier mit dem "letzten Aufgebot" angetreten ist, kann man mit dem Remis hochzufrieden ins Wochenende gehen!
Regionalliga: Trotz Insolvenz - KFC Uerdingen präsentiert drei neue Spieler
Wie schon anderenorts aufgeworfen: 1) Wer hat seitens des KFC diese Verträge unterschrieben? 2) Hat der vorläufige Insolvenzverwalter die hierfür anfallenden Gehälter zuvor freigegeben? Das werden ebenfalls Diskussionspunkte der "ordentlichen Mitgliederversammlung" am 18. Februar 2025 sein, soweit diese überhaupt noch stattfindet! Zuletzt modifiziert von Gutsherr am 07.02.2025 - 19:06:56
KFC Uerdingen: Sieben Mann sind weg - Lewejohann muss auf die Tribüne: "Regel ist Regel"
Die Aussagen Lewejohanns sind überflüssig, wie ein Kropf: [i]"Wir hatten ja einen sehr aufgeblähten Kader. So tun uns die Abgänge gar nicht so weh."[/i] Diese zutreffende Erkenntnis kommt spät und ist der Grund, warum die Schulden so rasant im letzten halben Jahr anstiegen und folgerichtig zum Eigenantrag des KFC-Vorstandes auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens führten.[b]Inzwischen wurde bekannt, daß es (mindestens) drei weitere Neuverpflichtungen gab. Fragt sich 1) wer seitens des KFC die Verträge unterschrieben hat und 2) ob der vorläufige Insolvenzverwalter insoweit die Gehaltszahlungen freigegeben hat? [/b] Wer morgen zum "letzten Aufgebot" gehört, werden wir spätestens beim Anpfiff sehen! [i]"Wir sind uns der Situation bewusst. Wir haben aktuell fünf Punkte Vorsprung und bleiben ruhig. Aber wir wollen so schnell wie möglich nichts mit dem Abstieg zu tun haben. Da würde uns jeder Dreier, am besten schon am Samstag, sehr helfen."[/i] Richtig, nur sollte Lewejohann bei seiner Arithmetik bedenken, daß er vom Punkte eine Mächtigkeit von 9 zu subtrahieren hat (wegen des Eigenantrags des KFC-Vorstands auf Insolvenzeröffnung). Regel ist schließlich Regel! [i]"Ich finde es sehr schade, weil ich immer sehr kommunikativ mit den Schiris bin."[/i] Richtig, nur - sprachphilosophisch betrachtet - kommt seine Kommunikation bei den Unparteiischen nicht wirklich an. [b]Lektüreempfehlung für Lewejohann: Wittgenstein, Ludwig, Tractatus logico-philosophicus.[/b] [b]Gleichwohl wünsche ich dem "Letzten Aufgebot" morgen gegen Rödinghausen viel Erfolg![/b] Zuletzt modifiziert von Gutsherr am 07.02.2025 - 18:40:09
KFC Uerdingen: Auch beim Thema Mitgliederversammlung entscheiden die Juristen
Ich bin vor allem gespannt darauf, ob die nicht fristgemäß berufenen Mitgliederversammlungen überhaupt noch stattfinden, und falls dies der Fall sein sollte, ob deren Beschlüsse angefochten werden. Auf das Insolvenzeröffnungsverfahren haben die "Beschlüsse" allerdings keinerlei Einfluß, weil der vorläufige Insolvenzverwalter nicht im Auftrag des KFC tätig ist, sondern aufgrund Anordnung des Amtsgerichts Krefeld.
KFC Uerdingen: Das sind die Tagespunkte der Mitgliederversammlung
[quote=Ewig Blaurot ]Soweit ich weiß ist diese Einladung mit und durch einen Vereinsrechtanwalt erstellt worden .Dieser sollte sich doch mit Fristen auskennen .Außerdem ist dieses mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter abgesprochen..welcher auch zugegen sein wird [/quote] Die Tatsache, daß die Einladung mit und durch einen "Vereinsrechtsanwalt" erstellt wurde und dies auch mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter abgesprochen wurde, ändert aber nichts daran, daß die Fristen hier nicht eingehalten wurden!
KFC Uerdingen: Das sind die Tagespunkte der Mitgliederversammlung
Zu meinem außerordentlichen Bedauern muß ich leider auch hier wieder feststellen, daß [b]beide Mitgliederversammlungen wohl wieder beschlußunfähig[/b] sind; auch hier wurden wiederum die Einladungsfristen nicht beachtet: In § 11 Abs. 5 KFC-Satzung heißt es: [i]"Die Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand in Textform (Brief, Telefax, E-Mail) unter Angabe der Tagesordnung, des Zeitpunktes und des Ortes sowie unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen einzuberufen. Die Einberufung in Textform kann durch Veröffentlichung der Einladung nebst Tagesordnung, Zeitpunkt und Ort der Versammlung auf der Homepage des Vereins ersetzt werden. Zur Einhaltung der Frist hat die Veröffentlichung auf der Hompage spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Sitzungstermin zu erfolgen." [/i] Zweifellos wurden die Einladungen in Textform am 4. Februar 2025 auf der Homepage des KFC veröffentlicht, mit allen Informationen, die die Satzung selbst vorschreibt. Für die Fristberechnung der zweiwöchigen Frist gelten nach § 186 BGB aber die §§ 187 bis 193 BGB. Dies ist zwingendes Recht und kann durch die Vereinssatzung selbst nicht abgeändert werden. Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird nach § 187 Abs. 1 BGB bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt. "Ereignis" ist hier die Veröffentlichung der Einladungen zu den Mitgliederversammlungen auf der Homepage des KFC am 4. Februar 2025. Die Frist beginnt somit am 5. Februar 2025, 0:00 Uhr. Eine Frist, die nach Wochen bestimmt ist, endigt nach § 188 Abs. 2 BGB im Falle des § 187 Abs. 1 BGB mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche, welcher durch seine Benennung dem Tage entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt. Der 4. Februar war ein Dienstag. Die zweiwöchige (Mindest-)Einladungsfrist für beide Mitgliederversammlungen endigt somit am Dienstag, den 18. Februar 2025, 24:00 Uhr. [b]Damit hätten beide Mitgliederversammlungen frühestens am 19. Februar 2025 stattfinden können.[/b] Da hat [b]"Allgäu-Toni"[/b] in beiden Fällen mal wieder zu kurz gegriffen; schade, aber nicht zu ändern! Damit hier keine Mißverständnisse aufkommen: Ich bin vollkommen der Meinung, daß beide Mitgliederversammlungen, auch mit den angekündigten Tagesordnungspunkten, gerne beide auch an einem Tag, stattfinden. Nur an die gesetzlichen Vorgaben hat man sich zu halten. Was will man schon von einem Vorstand erwarten, der sich offensichtlich nicht an Recht und Gesetz halten will. Zu den Mitgliederversammlungen selbst ist folgende [b]"Parteitags-Regie"[/b] von vorneherein erkennbar: In der [u]außerordentlichen[/u] Mitgliederversammlung wird zunächst über die Empfehlung an den Verwaltungsrat abgestimmt [b]"Konkurs-Pitter"[/b] und [b]"Panama-Dirk"[/b] aus dem Vorstand abzuberufen. Dieser Antrag wird sich einer großen Mehrheit erfreuen. Damit ist der Zweck dieser Versammlung auch erfüllt. In der anschließenden [u]ordentlichen[/u] Mitgliederversammlung wird zunächst das Protokoll der vorangegangenen außerordentlichen Mitgliederversammlung genehmigt, womit dieses Beweiskraft erlangt. Unter "Ehrungen" werden dann Mitglieder ausgezeichnet, die sich um Platzer und Eser verdient gemacht haben. Anschließend wird [b]"Allgäu-Toni"[/b] ihm genehme Kandidat*innen für den Ehrenrat vorschlagen - wozu [b]"Biolectra-Beate"[/b] sicherlich nicht gehören wird. Anschließend werden die Vorgeschlagenen per Akklamation gewählt. Sodann wird der eben neugewählte Ehrenrat die Kandidat*innen für den Verwaltungsrat vorschlagen. Es liegt auf der Hand, daß hierzu [b]"Biolectra-Jörg"[/b] nicht gehören wird. Anschließend zieht sich der neu gewählte Verwaltungsrat zur Beratung und Beschlußfassung über die Abberufung [b]"Konkurs-Pitters"[/b] und [b]"Panama-Dirk"[/b] aus dem Vorstand zurück. Anschließend wird mit dem Vorstand aus dem Jahre 2022 (Raths, Scholten, Lenz und Hartmann) unbarmherzig abgerechnet und diesem selbstverständlich [b]keine Entlastung[/b] erteilt, um dieses Vorstandsquartett [b]in die persönliche Haftung nehmen zu können[/b]. Die nachfolgenden Berichte sind dann eher bedeutungslos. Für die Geschäftsjahre 2023 und 2024 wird ebenfalls ein [b]"hartes Durchgreifen"[/b] angekündigt. Nach der Mitgliederversammlung wird der (neue) Verwaltungsrat mitteilen, daß er der Empfehlung der außerordentlichen Mitgliederversammlung nachgekommen ist. Sodann wird [b]"Allgäu-Toni"[/b] dem Verwaltungsrat die Kandidaten des Politbüros Eser und Zell dem Verwaltungsrat zur Ernennung als Vorstand vorschlagen, was vom Verwaltungsrat umgehend bestätigt werden wird. Und fertig ist die Vereinsdiktatur. Ein solches Szenario mutet an, wie die trübsten Erscheinungsformen im Münchner [b]"Bürgerbräukeller"[/b] Aber wenn die Mitglieder das so wollen, sollen sie es auch so bekommen; sie hätten nichts anderes verdient. Übrig bleibt dann nur noch die Frage, ob die Insolvenz abgewendet oder das Verfahren durchgeführt wird: [b]Alternative 1: Sämtliche Schulden werden bezahlt und der laufende Saisonbetrieb ist gesichert[/b] Dann sind die Insolvenzeröffnungründe entfallen und die Antragsteller (Finanzamt Krefeld; KFC-Vorstand) können ihre jeweiligen Anträge zurücknehmen. [b]Alternative 2: Es wird nur ein Teil der Schulden bezahlt oder der Saisonbetrieb ist nicht gesichert[/b] Dann wird das Insolvenzverfahren eröffnet. [b]Alternative 3: Es wird gar nichts gezahlt.[/b] Dann wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt. Also liebe Mitglieder, Ihr habt die Wahl und entscheidet gut! [b]An der Beschlußunfähigkeit der einberufenen Mitgliederversammlungen ändert dies aber alles nichts![/b] Zuletzt modifiziert von Gutsherr am 05.02.2025 - 17:07:33
KFC Uerdingen: Vierter Abgang perfekt - Stürmer wechselt in die Oberliga Niederrhein
War auch nicht anders zu erwarten; wenn ich beim KFC für erbrachte Arbeitsleistung (nicht Torerfolg!) kein Gehalt bekomme, sehe ich mich auch anders um. Bin gespannt, mit welchem "letzten Aufgebot" Lewejohann gegen Rödinghausen antreten wird und vor allem, wieviel Ausechselspieler ihm dann noch zur Verfügung stehen werden.
KFC Uerdingen: Vierter Abgang perfekt - Stürmer wechselt in die Oberliga Niederrhein
[quote=Rumpelheinz]Auch die außerordentliche Mitgliederversammlung ist von den Initiatoren der Kahstein-/Röthig-Abwahl-Kampagne erneut für den 18.02.2025 beantragt worden (siehe mitgliederantrag-kfc.de).[/quote] Das hätten die Initiatoren aber nicht gebraucht. Denn mit der Abladung der außerordentlichen Mitgliederversammlung durch [b]"Allgäu-Toni"[/b] wurde der [b]Antrag de facto abgelehnt[/b]. Daher kann nun das Amtsgericht Krefeld die Mitglieder, die das Verlangen gestellt haben, zur Berufung der Versammlung ermächtigen; es kann Anordnungen über die Führung des Vorsitzes in der Versammlung treffen (§ 37 Abs. 2 S. 1 BGB).