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Seit 1. Mai: Nicht-Antreten hat Konsequenzen für die nächste Saison

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Seit 1. Mai: Nicht-Antreten hat Konsequenzen für die nächste Saison
Foto: Sebastian Sternemann
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Im Saisonendspurt im Amateurfußball hat der Verband die Regeln für Nicht-Antritte verschärft. Die Klubs müssen negative Konsequenzen für die Folgesaison fürchten.

Im Amateurfußball hat der Saisonendspurt längst begonnen. Von den Ober- bis in die Kreisligen am Niederrhein und in Westfalen kämpfen Teams um Auf- und Abstiege, einige Entscheidungen sind bereits gefallen.

Diese Phase der Spielzeit birgt andererseits die Gefahr, dass in einigen Mannschaften die Motivation nachlässt, etwa wenn ein Tabellenplatz in der Bedeutungslosigkeit oder ein Abstieg schon gewiss ist.

Da könnte das ein oder andere Team auf die Idee kommen, erst gar nicht mehr zu einem Spiel anzutreten und die Wertung von 0:2 und ein Ordnungsgeld in Höhe von 100 Euro (Kreisliga) oder 200 Euro (überkreislich) in Kauf zu nehmen, bevor das Ergebnis auf dem Platz noch deutlich höher ausfallen könnte.

Das sollten sich die Vereine allerdings genau überlegen. Denn um Nicht-Antritten und damit einer möglichen Wettbewerbsverzerrung in der heißen Saisonphase entgegenzuwirken, hat der Westdeutsche Fußballverband (WDFV) die Regeln im Jahr 2023 drastisch verschärft.

Spielwertungen bei Rückzug bleiben bestehen

So gilt seit dem Start dieses Monats: Wer eine Partie bewusst boykottiert, startet mit drei Punkten weniger in die nächste Saison. "Spielverzicht oder Nichtantreten nach dem 01.05. eines jeden Spieljahres führt (neben der Spielwertung des nicht ausgetragenen Spiels gemäß § 43 Abs. 2 Nr. 3) zum Abzug von drei Punkten für die betroffene Mannschaft in der folgenden Spielzeit", heißt es in Paragraph 37 der WDFV-Spielordnung.

Eine weitere Regel, die mit dem Mai-Beginn greift: Ziehen sich Teams aus dem Spielbetrieb zurück, werden die bisher gespielten Partien ab sofort mit in die Wertung genommen. Bei Abmeldungen bis Ende April wurden alle Spiele des jeweiligen Vereins annulliert. Und alle noch ausstehenden Partien des Rückzüglers werden von nun an mit 2:0 zugunsten des Gegners gewertet.

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