Das Urteil bezog sich auf den Spieler Mirsad Gutic, der laut Passstelle vor seiner Spielberechtigung ab dem 30. August die beiden Matches absolviert hatte. Auf dem Vertragsformular soll demnach zwar das Vertragsende (30. Juni 2010), nicht aber dessen Beginn vermerkt worden sein.
Der erste Vorsitzende und sein Rechtsvertreter hielten dagegen, dass die Unterschirft des Spielers bereits am 7. August unter den Vertrag gesetzt wurde und dieser damit rechtskräftig war. Dass sogar Krankenkassenabgaben bereits ab diesem Zeitpunkt erfolgten, zeige, dass der Vertrag bereits ab diesem Zeitpunkt wirksam war und in Kraft getreten sei. Diesem Urteil folgte auch die Verbandsspruchkammer Westfalen, die den Holzwickedern nun unwiderruflich die sechs Punkte zusprach.