Drei bitter nötige Punkte für den VfL Bochum im Abstiegskampf der Bundesliga!
Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) urteilte im Berufungsverfahren, dass das 1:1 ausgegangene Spiel zwischen Union Berlin und dem VfL Bochum mit 2:0 für den gewertet wird. Patrick Drewes, Keeper der Bochumer, war bei der Partie am 14. Dezember 2024 von einem Feuerzeug, das aus dem Berliner Fanblock geworfen wurde, am Kopf getroffen worden und konnte nicht mehr weiterspielen. Das Spiel wurde daraufhin um 25 Minuten unterbrochen, ehe der VfL mit Angreifer Philipp Hofmann im Tor weiterspielte, da das Auswechselkontingent bereits erschöpft war.
„Es kann nicht sein, dass ein gezielter Wurf auf einen Spieler zu einem Wiederholungsspiel führt“, sagte der Vorsitzende Richter Oskar Riedmeyer nach der über vierstündigen Verhandlung und zweistündigen Beratung seines Rechtsorgans auf dem DFB-Campus in Frankfurt. Er ergänzte, dass die Partie hätte eigentlich abgebrochen werden müssen.
Der VfL Bochum hatte aufgrund der unverschuldeten Benachteiligung gegen das Resultat (1:1) Einspruch eingelegt, dem am 9. Januar stattgegeben worden war. Union Berlin sowie die Abstiegskampfkonkurrenten FC St. Pauli und Holstein Kiel gingen dagegen in Berufung – die beiden Nebenklagen wurden aber zu Prozessbeginn als unzulässig verworfen.
Das Bundesgericht entschied auf eine Umwertung des sportlichen Resultats und folgte damit der Empfehlung des DFB-Kontrollausschusses. Riedmeyer betonte in seiner Urteilsbegründung: „Wir haben nicht in den Wettbewerb eingegriffen, sondern ein Mitglied von Union Berlin. Dieses Verhalten wird dem Verein zugerechnet und muss hart sanktioniert werden. Daher ist eine Punkteumwertung vorzunehmen.“
VfL Bochum mit Urteil zufrieden
VfL-Geschäftsführer Ilja Kaenzig zeigte sich mit dem Urteil erwartungsgemäß zufrieden.
"Es ist weiterhin äußerst bedauerlich, dass es überhaupt zu diesem Vorfall und den daraus entstandenen Verhandlungen gekommen ist", sagte er und ergänzte: "Trotzdem sind wir erleichtert darüber, dass auch das DFB-Bundesgericht das Urteil des Sportgerichts bestätigt hat, welches aus unserer Sicht das einzig richtige ist. Wir wissen leider aus eigener Erfahrung, wie ärgerlich solch ein Strafmaß für den betroffenen Klub ist, sind aber dennoch der Auffassung, dass eine weitere Häufung dieser Unsitte nur mit maximaler Konsequenz verhindert werden kann."
Nach der letzten Instanz der DFB-Gerichtsbarkeit kann Union Berlin nur noch vor das Ständige Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften ziehen.