Anlass für den Einspruch der Schwaben war eine [article=487050]umstrittene Elfmeter-Entscheidung in der Partie am 17. Mai.[/article] „Der Schiedsrichter hat ein strafbares Handspiel wahrgenommen und Elfmeter verhängt. Das war eine unanfechtbare Tatsachenentscheidung“, sagte Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts.
Schiedsrichter Sascha Stegemann hatte nach einem mutmaßlichen Handspiel von VfB-Stürmer Hamadi Al Ghaddioui beim Stand von 1:1 in der Nachspielzeit der Partie auf Strafstoß für die Hessen entschieden - nach Rücksprache mit Video-Assistent Robert Kampka und, wie Tonaufnahmen der Kommunikation zwischen den beiden Unparteiischen belegen, ohne die Szene endgültig aufschlüsseln zu können. „Auf den Ablauf und die Qualität des Dialoges zwischen Schiedsrichter und Video-Assistent kommt es nicht an. Der Video-Assistent ist für den Schiedsrichter ein zusätzliches Hilfsmittel bei der Vorbereitung seiner Entscheidung“, begründete Lorenz.
Durch diese Entscheidung bleibt der VfB in der 2. Bundesliga bei 52 Punkten nach 30 Spielen. „Wir sind enttäuscht über die Entscheidung des Sportgerichts, weil wir nach wie vor der Meinung sind, dass die Elfmeterentscheidung und damit das Endergebnis des Spiels durch einen klaren Regelverstoß zustande gekommen ist“, sagte der VfB-Vorstandsvorsitzende Thomas Hitzlsperger. Ob der VfB Berufung gegen das Urteil einlegt, steht noch nicht fest. dpa