Am 6. Juni kommt es am Verwaltungsgericht Düsseldorf zu einem Verfahren gegen die Polizei Duisburg, bei dem es um einen angeblich rechtswidrigen Tweet der Behörde geht.
Die Polizei hatte vor dem Spiel zwischen den damaligen Drittligisten MSV Duisburg und 1. FC Magdeburg im Februar 2017 ein Foto der Gästefans verbreitet, die in Regenjacken, sogenannten Ponchos, ins Stadion liefen. Dazu twitterten die Beamten: "Stau am Gästeeingang, einige Fans haben sich Regencapes angezogen, um die Durchsuchung zu verhindern."
Die Fanhilfe Magdeburg wies darauf hin, dass die Bekleidung der Fans lediglich Teil einer geplanten Choreografie gewesen sei. Eine Frau, die auf dem Bild zu erkennen war, fühlte sich durch die Veröffentlichung diffamiert und bloßgestellt.
Zusammen mit dem Anwalt der Fanhilfe Magdeburg, Dr. Andreas Hüttl, hatte sie deswegen eine Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben und ein Schmerzensgeld in Höhe von 150 Euro verlangt. Die Polizeidirektion Duisburg wies diese Forderung jedoch ab.
Daraufhin wurde durch die Fanhilfe Magdeburg Klage am Verwaltungsgericht Düsseldorf erhoben. "Wir erwarten nun ein deutliches Urteil zur Stärkung der Bürgerrechte unter Fußballfans. Die Aktivität der Polizei in den sozialen Netzwerken überschreitet viel zu oft die neutrale Begleitung des Einsatzgeschehens", sagte Christian Oberthür, Vorstand der Fanhilfe. sid