Das entschied die Berufungskammer des Landgerichts Kaiserslautern, wie die Staatsanwaltschaft der pfälzischen Stadt am Donnerstag mitteilte. Die Kammer bestätigte weitgehend ein Urteil des Amtsgerichts. Der Richterspruch erging wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung.
Das Gericht sah es als bewiesen, dass der 23-Jährige am 4. August 2017 während des Freitagabendspiels zwischen dem 1. FC Kaiserslautern und dem SV Darmstadt 98 (1:1) ein aufgeklapptes Klappmesser Richtung Ordner geworfen hatte. Die Waffe mit einer Klingenlänge von etwa sieben Zentimetern flog demnach aus der Westkurve knapp am Kopf einer Ordnerin vorbei und landete im Fangnetz des Fritz-Walter-Stadions. dpa