Das Gründungsmitglied der 3. Liga hat am Dienstagabend beim Amtsgericht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingereicht. Das teilte der Klub am Mittwochvormittag mit.
Die Spielordnung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) sieht im Falle eines Insolvenzantrags den Abzug von neun Punkten vor. Für das ohnehin abgeschlagene Schlusslicht bedeutet dies den praktisch sicheren Abstieg in die Regionalliga. Der Klassenerhalt war für die Rot-Weißen mit derzeit zwölf Punkten Abstand zu den Nichtabstiegsplätzen ohnehin nur noch theoretisch möglich gewesen.
Erst am Dienstag hatte RWE seinen Einspruch gegen einen vom DFB verhängten Punktabzug zurückgezogen. Erfurt war wegen eines Verstoßes gegen die Zulassungsauflagen ein Zähler abgezogen worden. Die turnusmäßige Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit während der Saison durch den DFB hatte beim Klub aus Thüringen eine Liquiditätslücke ergeben. Diese konnte Erfurt innerhalb der vorgegebenen Frist nicht vollständig schließen, was einen Auflagenverstoß darstellt.
"Durch den aktuellen Tabellenstand ist ein Hoffen auf den Klassenerhalt nicht mehr realistisch, es fehlt somit die Basis für eine positive Fortführungsprognose", hieß es in einer Mitteilung des Vereins. Mit einer geordneten Insolvenz wolle man einen klaren Schnitt machen und die Grundlagen für einen Neuanfang schaffen.
"Uns ist bewusst, dass dieser Schritt für unsere Gläubiger ein schmerzhafter ist. Gleichwohl bitten wir um Verständnis, dass wir ihn nun gegangen sind", hieß es in dem von Präsident Frank Nowag und Vizepräsident Knut Herber unterzeichneten Schreiben: "Die beispielhafte Unterstützung, die unsere Mannschaft nach wie vor durch unsere Fans erfährt, und das Bekenntnis unserer Sponsoren zum Verein bestärken uns darin, die kommenden schweren Monate gemeinsam durchzustehen. Dies wird die Basis sein für den Neuanfang in der kommenden Saison."