Voller Euphorie war Thomas Oral im Februar beim SV Sandhausen als Trainer angetreten. Sein Ziel: Den SVS in der 2. Bundesliga halten.
Sechs Partien und ein Punkteschnitt von 0,33 Zählern pro Begegnung später wurde er bereits wieder beurlaubt, ohne einen Sieg zu erringen. Seine letzte Partie mit Sandhausen verlor er zuhause gegen Greuther Fürth mit 0:2.
Diese Pleite wird für ihn nun sogar bei seinem zukünftigen Verein Konsequenzen haben. Denn Oral hatte sich gegen Fürth in der 85. Minute unsportlich verhalten und geäußert, woraufhin er vom Unparteiischen Martin Petersen (Stuttgart) mit der Roten Karte aus dem Innenraum verwiesen wurde.
Am Donnerstag gab es nun das Urteil vom DFB, hier heißt es: "Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Tomas Oral, den mittlerweile vom Zweitligisten SV Sandhausen freigestellten Trainer, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel der von ihm betreuten Mannschaft und einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro belegt."
beim 1. FC Nürnberg (0:1)
gegen Holstein Kiel (1:1)
beim 1. FC Kaiserslautern (2:2)
gegen den FC St. Pauli (0:5)
bei Hannover 96 (1:3)
gegen Greuther Fürth (0:2)
Bedeutet: Der Trainer darf bei seinem neuen Klub erst im zweiten Spiel auf der Bank sitzen. Denn durch die Strafe wäre es Oral nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadioninnenraum zu sein. Das Innenraumverbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff.
Beim Verband heißt es: "Der Trainer darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten."
Der 49-jährige Trainer hat dem Urteil auch schon zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.