Dies teilte die Behörde am Montag mit. Die Aufenthaltserlaubnis des 21 Jahre alten Offensivspielers aus Gambia bleibt damit unangetastet. Nach einem Medienbericht der Sport Bild vom 7. August hatte es Zweifel an der Identität Jattas gegeben, das Bezirksamt hatte ermittelt.
„Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat die bereits vorliegenden und neue Unterlagen, die im Rahmen der Anhörung vorgelegt wurden, geprüft. Aus den dem Bezirksamt vorliegenden Unterlagen gehen keine belastbaren Anhaltspunkte hervor, die ausländerrechtliche Maßnahmen begründen würden“, sagte Bezirksamtsleiter Falko Droßmann: „Die aufgekommen Zweifel an der Richtigkeit der Angaben haben sich im Rahmen der Anhörung nicht bestätigt.“
Jatta hatte in der vergangenen Woche über seinen Rechtsanwalt Thomas Bliwier eine angeforderte Stellungnahme sowie einen gültigen Reisepass und einen Auszug aus dem gambischen Geburtenregister beim zuständigen Welcome-Center abgegeben.
Ob die neue Faktenlage auch Auswirkungen auf das Verfahren vor dem DFB-Sportgericht hat, war am Montag zunächst unklar. Der FC Nürnberg und zwei weitere Zweitligisten hatten nach ihren Niederlagen gegen den HSV jeweils Protest gegen die Spielwertung eingelegt. Die Verhandlung des Nürnberger Einspruches soll am Montag, den 9. September, in Frankfurt/Main stattfinden. Es ist ein Kronzeuge geladen. sid