"Bei der fraglichen Entscheidung", hieß es in der Urteilsbegründung des DFB-Sportgerichts, "handelt es sich eindeutig um eine Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters, die nicht anfechtbar ist."
Das Schiedsrichter-Gespann um Thorben Siewer (Drolshagen) hatte das Tor zum zwischenzeitlichen 1:1 des MSV durch Thomas Bröker anerkannt. Es kam daher "nicht darauf an, ob der Ball tatsächlich im Tor war", sagte Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts: "Die Entscheidung unterliegt daher auch nicht der Überprüfung durch die Sportgerichte."
Die Münchner hatten ihren Einspruch mit einem möglichen Regelverstoß des Schiedsrichter-Gespanns begründet. "Wir wissen natürlich, dass es sich um eine Tatsachen-Entscheidung handelt. Wir werden trotzdem auf jeden Fall einen Schriftsatz an den DFB schicken", hatte 1860-Sportdirektor Oliver Kreuzer erklärt. Es gebe in der 2. Liga zwar keine Torlinientechnologie, "aber die Fernsehbilder zeigen zu 99,9 Prozent, dass der Ball nicht hinter der Linie war", sagte Kreuzer.
Am vergangenen Freitag war der Ball beim Duisburger Ausgleichstreffer durch Bröker (73.) vom Innenpfosten Richtung Linie gesprungen, ehe Torhüter Stefan Ortega den Ball wegfaustete.
Kreuzer hatte nach der höchst umstrittenen Entscheidung den Deutschen Fußball-Bund (DFB) und den Liga-Verband (DFL) in die Pflicht genommen. "Wir, die Klubs, werden bei jeder Gelegenheit von Liga und DFB darauf hingewiesen, uns anständig zu verhalten und mit Respekt gegenüber den Schiedsrichtern aufzutreten", sagte der 50-Jährige: "Diese professionelle Haltung erwarten wir auch umgekehrt."
Zudem kritisierte Kreuzer die Ansetzung des Schiedsrichtergespanns um den 28-jährigen Siewer. "Einen wenig erfahrenen Zweitliga-Schiedsrichter für ein Abstiegs-Endspiel und einen Linienrichter aus der Nähe des Gastvereins zu wählen, halte ich schon für speziell", hatte der Sportdirektor der Löwen betont. Die Partie in Duisburg war Siewers siebte Zweitliga-Begegnung.