Das DFB-Sportgericht hat den VfL wegen unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro belegt.
Vor Beginn der Partie beim FSV Frankfurt am 9. August wurden im Bochumer Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer abgebrannt. Nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wurde das Vergehen im Einzelrichterverfahren durch das DFB-Sportgericht sanktioniert. Bochum hat dem Urteil zugestimmt, sodass dieses rechtskräftig ist.