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Feuerzeugwurf von Berlin - nächste Woche wird es spannend vor Gericht

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VfL-Torwart Patrick Drewes.
VfL-Torwart Patrick Drewes. Foto: firo
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Bleibt die Wertung des Skandalspiels Union Berlin gegen den VfL Bochum bestehen? In wenigen Tagen steht die entscheidende Verhandlungsrunde an.

Nächste Woche wird es spannend für den VfL Bochum. Am kommenden Freitag, 28. Februar 2025 (ab 12.30 Uhr) wird das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes am DFB-Campus in Frankfurt mündlich die Berufungen von Union Berlin, Holstein Kiel und dem FC St. Pauli gegen die Wertung des Skandalspiels Union Berlin gegen den VfL Bochum verhandeln. Das teilte der DFB am Freitagvormittag mit.

Gleich zu Beginn der Verhandlungen, so ist der Mitteilung ferner zu entnehmen, wolle das Gericht über die Zulässigkeit der Berufungen von Holstein Kiel und St. Pauli entscheiden. Keiner der beiden Klubs war an besagter Bundesligapartie in der Alten Försterei am 14. Dezember beteiligt. Möglich also, dass nur die Berufung von Union als zulässig erachtet wird.

Die Geschichte vom 14. Dezember ist hinlänglich bekannt: In der Schlussphase wurde VfL-Torwart Patrick Drewes beim Stand von 1:1 von einem aus dem Union-Block geworfenen Feuerzeug am Kopf getroffen. Der mittlerweile zur Nummer zwei degradierte Keeper konnte nicht weiterspielen, das Spiel wurde für mehrere Minuten unterbrochen und anschließend von den Bochumer Gästen unter Protest zu Ende gespielt. Der VfL legte Einspruch gegen die Spielwertung ein und bekam in erster Instanz Recht - das DFB-Sportgerichtet wertete das Spiel mit 2:0 für den Revierklub.

Union Berlin akzeptierte diese Entscheidung nicht und ging, ebenso wie die nur indirekt beteiligten Keller-Rivalen Holstein Kiel und St. Pauli, in Berufung. Diese werden nun am 28. Februar vor dem DFB-Bundesgericht verhandelt. Geleitet wird die Verhandlung vom Bundesgerichtsvorsitzenden Oskar Riedmeyer.

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