Wie Union Berlin am Mittwoch mitteilte, sei „fristgerecht“ Klage beim Vorsitzenden des Ständigen Schiedsgerichts für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen erhoben worden. Das DFB-Bundesgericht hatte die Partie nach dem Feuerzeugwurf wie zuvor auch das Sportgericht des Verbandes mit 2:0 für den VfL Bochum gewertet.
„Mit dieser Schiedsklage sollen jeweils die Urteile des DFB-Bundesgerichts vom 28.02.2025 und des DFB-Sportgerichts vom 09.01.2025 hinsichtlich der Spielwertung des Spiels gegen den VfL Bochum vom 14. Spieltag für unwirksam erklärt werden“, teilten die Berliner mit.
Union hatte die Sportgerichts-Entscheidung zum Feuerzeugwurf bei der Partie am 14. Dezember gegen Bochum angefochten. Die Partie der Köpenicker gegen Bochum (1:1) war nach Einspruch des VfL und einer mündlichen Verhandlung gegen die Berliner gewertet worden. Das Urteil wurde bestätigt durch das Bundesgericht, das die letzte DFB-Instanz ist.
Bochums Torhüter Patrick Drewes war in der Schlussphase des Ligaspiels von einem Feuerzeug getroffen worden, das von einem Union-Mitglied aus der Berliner Fankurve geworfen wurde.