Neben der Suspendierung wurde auch die Geldstrafe für den Eintracht-Kapitän in Höhe von 25 000 Euro bestätigt.
Abraham hatte in der Partie beim SC Freiburg am 10. November den gegnerischen Trainer Streich umgestoßen. Er war daraufhin in der Einzelrichter-Entscheidung des Sportgerichts für sieben Wochen suspendiert worden.
„Es ist ein klarer Fall des direkten Vorsatzes“, begründete der Vorsitzende Richter Hans E. Lorenz das nunmehr bestätigte Urteil. Abrahams Koordinations-Vermögen sei „ausgeprägt genug, um auch im hohen Tempo um den Trainer herumzulaufen. Das hat er nicht getan. Dann hat er ihn mit einem wie vielleicht im Eishockey üblichen Bodycheck abgeräumt.“
Abrahams Anwalt Christoph Schickhardt hatte zuvor um Verständnis für den Profi geworben: „Er hat einen schweren Fehler begangen, er steht am öffentlichen Pranger - das muss aber reichen.“ dpa