m konkreten Fall war der Kläger zwei Tage vor dem Niedersachsenderby gegen Eintracht Braunschweig im November 2016 gemeinsam mit anderen Fans von der Polizei festgehalten und über Nacht in Gewahrsam genommen worden. Bis zum Abend des Spieltags wurde ein Platzverweis für den Bereich der Stadt Braunschweig erteilt. Ein Ermittlungsverfahren wurde aber nicht eingeleitet, auch wurden bei dem Fan keine gefährlichen Gegenstände gefunden.
Auf Empfehlung der Zentralen Informationsstelle der Polizei verhängte der DFB im Dezember 2016 gegen die insgesamt 177 kontrollierten Personen ein Stadionverbot. "Das Amtsgericht entschied, dass der Kläger einen Anspruch auf Aufhebung des Stadionverbots hat, weil dieses einer sachlichen Grundlage entbehre", teilte das Gericht mit.
Zwar bedürfe es nicht des Nachweises vorheriger Straftaten oder rechtswidrigen Handelns. Der DFB müsse in solchen Fällen aber eine eigene Tatsachengrundlage ermitteln und dürfe sich nicht auf subjektive Einschätzungen der Polizei verlassen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. SID