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Anklage gegen Uli Hoeneß erhoben

Bayern: Anklage gegen Uli Hoeneß erhoben
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Jetzt wird es ernst: Die Staatsanwaltschaft München II hat Anklage gegen Bayern Münchens Präsidenten Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung erhoben.

Das teilte die Justizpressestelle des Oberlandesgerichts München am Dienstag mit. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts müsse nun entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird und das Hauptverfahren eröffnet wird. Hoeneß hatte beim Finanzamt Anfang des Jahres Selbstanzeige wegen eines nicht ordnungsgemäß deklarierten Kontos in der Schweiz erstattet.

"Angesichts des Umfangs der Ermittlungsakten sowie der Tatsache, dass der Verteidigung zunächst eine Äußerungsfrist von einem Monat zugebilligt wurde, ist mit einer Entscheidung des Gerichts über die Eröffnung voraussichtlich nicht vor Ende September 2013 zu rechnen", hieß es in der Mitteilung des OLG. Vor der Entscheidung des Gerichts über die Eröffnung könnten "keine weiteren Einzelheiten zum Anklagevorwurf mitgeteilt werden", es gelte eine "besondere Geheimhaltungspflicht".

Hoeneß (61), der auch Aufsichtsratsvorsitzender des Triple-Gewinners ist, hatte sich zuletzt optimistisch gezeigt, dass die Affäre für ihn versöhnlich ausgeht. "Ich bin relativ zuversichtlich, dass es ein relativ gutes Ende nehmen wird", sagte er dem ZDF. Ob er Präsident und Aufsichtsratsvorsitzender bleibe, werde sich "sicher in den nächsten zwei oder drei Monaten entscheiden", sagte Hoeneß. Er werde in aller Ruhe abwarten, wie die Steuerangelegenheit zu Ende gehe, "dann werden wir sehen, wie es weitergeht".

Laut Recherche des Nachrichtenmagazins Der Spiegel kann Hoeneß hoffen, dass ihm der Gang ins Gefängnis erspart bleibt. Der Spiegel berichtete zuletzt, die Staatsanwaltschaft wolle zwei Jahre Haft auf Bewährung beantragen, zudem solle Hoeneß eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen zahlen. Ein mögliches Urteil könne deshalb so milde ausfallen, weil ein Großteil von Hoeneß' rund 3,2 Millionen Euro Steuerschulden angeblich bereits verjährt ist. Die strafrechtlich relevante Schuld betrage 900.000 Euro und liege damit unter der Grenze von einer Million, jenseits der eine Bewährungsstrafe nicht mehr möglich ist.

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