"Der Sinn dieses Paragraphen liegt nicht darin begründet, dass ein Profi vorzeitig aus seinem Vertrag heraus, mit niedriger Ablösesumme wechseln und woanders mehr Geld verdienen kann", erklärte der Manager: "Sondern es sollte bezweckt werden, dass Spielern, die sportlich unzufrieden sind, ein Wechsel erleichtert wird." Folgerichtig regte Allofs eine entsprechende Änderung der Ordnung an. Der 3. Absatz des Artikel 17 beschäftigt sich mit dem einseitigen Vertragsbruch von Spielern ohne triftigen Grund. Dieser Paragraph kann laut eines Berichts der Sport Bild so ausgelegt werden, dass Profis nach drei Jahren bei einem Klub ihren noch laufenden Vertrag zum Saisonende kündigen können, um ins Ausland zu wechseln. Der aufnehmende Klub müsste dann lediglich das ausstehende Gehalt für die Restlaufzeit des Vertrags als Ablösesumme bezahlen. Bei einem Spieler über 28 Jahre soll diese Regelung sogar bereits nach zwei Vertragsjahren gelten.
Klose steht in Bremen noch bis 2008, Frings bis 2009 unter Vertrag. Werder will beide Profis über diesen Zeitpunkt hinaus an sich binden. Dass der Artikel 17 in den bisherigen Gesprächen mit dem Verein keine Rolle gespielt habe, bestätigte auch Kloses Berater Alexander Schütt.