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Gesichtsscanner an Stadiontoren geplant

Bundesliga: Gesichtsscanner an Stadiontoren geplant
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An den Stadiontoren der Fußball-Bundesliga könnten zukünftig sogenannte Gesichtsscanner zum Einsatz kommen, um Randalierer aus den Arenen fernzuhalten.

Das ist laut eines Berichts von Spiegel online der Plan von Lorenz Caffier (CDU), dem Vorsitzenden der Innenministerkonferenz. Der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern hat nach Auskunft seines Ministeriums eine Machbarkeitsstudie zum Einsatz der Gesichtsscanner in Auftrag gegeben.

Wenn die Geräte zum Einsatz kommen sollten, könnten die Gesichter der Stadionbesucher mit Bildern aus der Datei "Gewalttäter Sport" abgeglichen werden. Der Minister geht laut Spiegel online davon aus, dass Stadionverbote derzeit nicht wirksam durchgesetzt werden, weil die entsprechenden Personen nicht zweifelsfrei identifiziert werden könnten.

Eine Arbeitsgruppe soll nun die Möglichkeiten der Technik und deren rechtliche Einsetzbarkeit prüfen. Dabei sollen auch internationale Expertisen berücksichtigt werden. Anschließend sollen in einem Pilotprojekt Erfahrungen gesammelt werden. Allerdings laufen Datenschützer und Fans bereits Sturm gegen die geplanten Überwachungsmaßnahmen.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßt dennoch die Erprobung der Gesichtsscanner. "Ich halte das für eine sinnvolle Sache", sagte der Bundesvorsitzende Rainer Wendt: "Wir müssen alle rechtlichen und technischen Möglichkeiten ausschöpfen, um Schläger aus den Stadien herauszuhalten."

Die Datei "Gewalttäter Sport" biete dazu eine hervorragende Grundlage. In dieser Hooligan-Kartei, die in Duisburg geführt wird, sind nach offiziellen Angaben derzeit etwa 13.000 Personen erfasst.

Ob die Pläne Caffiers tatsächlich umgesetzt werden, scheint jedoch mehr als fraglich. Im vergangenen Sommer war ein geplanter Feldversuch des Karlsruher Instituts für Technologie bei Heimspielen von Zweitligist Karlsruher SC an den Protesten der Fans gescheitert. Kurz darauf erklärte der baden-württembergische Innenminister Reinhold Gall (SPD), dass das Polizeigesetz keine Rechtsgrundlage für derartige Überwachungsmethoden enthalte.

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