Das Gericht verhängte die Strafen wegen Vorkommnissen bei den Anhängern der beiden Klubs. Im Fanblock des HSV waren beim Heimspiel der Hanseaten gegen den FSV Mainz 05 am 28. November 2009 sowie beim Auswärtsspiel am 13. Februar beim VfB Stuttgart Rauchbomben abgebrannt worden. Die Partie in Stuttgart konnte daraufhin erst mit zweiminütiger Verspätung angepfiffen werden.
Beim Heimspiel der Borussia am 7. Februar gegen Eintracht Frankfurt war im Block der BVB-Anhänger ein Knallkörper gezündet worden. Außerdem wurden aus diesem Zuschauerbereich mehrere Feuerzeuge auf das Spielfeld in den Frankfurter Torraum geworfen.