Der S04-Profi hatte über seinen Anwalt Klage gegen den Verein eingereicht, nachdem dieser ihn im September abgemahnt hatte. Streit hatte ohne Genehmigung der Königsblauen ein Interview gegeben und sich negativ geäußert. Da Streit eine Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro nicht bezahlen wollte, war es am 26. November zu einer ersten Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Gelsenkirchen gekommen. Den Gütevorschlag des Richters, die Abmahnung zurückzunehmen, hatte der Verein abgelehnt. Dass es zur Verhandlung kommt, ist unwahrscheinlich, da Streit in der Winterpause einen Wechsel anstrebt. Der 29-Jährige besitzt auf Schalke einen Vertrag bis zum 30. Juni 2012.
Fall Albert Streit
Gerichtstermin wurde verschoben
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