Dies entschied das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes in Frankfurt/Main. Das Gericht ahndete damit den Spielabbruch der Partie der Gelsenkirchener gegen Borussia Dortmund am 29. November. Nach Zuschauerausscheitungen hatte Schiedsrichter Guido Winkmann die Begegnung vorzeitig nach 25 Minuten abgepfiffen.
Das Spiel wird für beide Klubs mit 0:2 als verloren gewertet, die Vereine müssen darüber hinaus eine Geldstrafe von jeweils 3000 Euro bezahlen.