Gegen 21.45 Uhr verkündete der Vorsitzende der Verbandsspruchkammer (VSK), Georg Schierholz, in Kamen-Kaiserau das Urteil. Erstens: Marco Antwerpen wird freigesprochen. Zweitens: Die Kosten des Verfahrens trägt der Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen.
In seiner Begründung zitierte Schierholz gleich im ersten Satz Antwerpens Verteidiger Hans-Peter Wedemeier: "In dubio pro reo." – Im Zweifel für den Angeklagten, also für den A-Lizenzinhaber in Diensten des Oberligisten Rot Weiss Ahlen. "Wir haben alles dafür getan, den schweren Vorwurf hier aufzuklären, was auch an der aufwändigen Beweisaufnahme und der Vertagung deutlich geworden ist", sagte Schierholz weiter. Ouro-Akpo ließ sich von Anwalt vertreten
Der Vorwurf wog in der Tat schwer: Im Anschluss an die Partie des SV Schermbeck gegen Ahlen am 10. März soll Antwerpen den SVS-Spieler Nassirou Ouro-Akpo angeblich rassistisch beleidigt haben. Das hatte der Togolese gegenüber der Presse, vor allem aber auch in einer ersten VSK-Verhandlung vor zwölf Tagen noch einmal bekräftigt. In der gleichen Sitzung hatten sich andere Belastungszeugen aber deutlich widersprochen. Genau dieser Punkt hatte am 4. April erst zur Vertagung und nun zum Freispruch geführt.
Nassirou Ouro-Akpo selbst war persönlich in der zweiten Verhandlung nicht anwesend, sondern wurde von Anwalt Stephan Proff vertreten. Der bezeichnete die erstmals gehörten Belastungszeugen Ralf Klopotteck (Ordner beim SV Schermbeck) und Jo Gernoth (WAZ Dorsten), die die angebliche Beleidigung ("Verpiss dich, du schwarzer Pisser!") ebenfalls vernommen haben wollten, zwar als "glaubwürdig", konnte aber auch nichts daran ändern, dass der Kammer schließlich alle Vorwürfe zu vage waren. Obschon Schierholz nicht ausschließen wollte, dass an jenem Sonntag etwas vorgefallen sein könnte.
Somit darf sich Antwerpen zwar durchaus als Sieger fühlen - aber nicht als strahlender Held, denn spurlos ging das Ganze trotz des Freispruchs natürlich nicht an ihm vorbei: "Was ich durchgemacht habe, wünsche ich keinem. Ich werde definitiv eine Pause einlegen", hatte der RWA-Coach, für den das zivilrechtliche Verfahren noch nicht beendet ist, bereits in seinem Schlussplädoyer angekündigt.
Keine Berufung - Urteil bereits rechtskräftig
Im sportgerichtlichen Sinne ist das Urteil jedoch bereits rechtskräftig. Berufung hätte nur der Verfahrensbetreiber einlegen können - und das war der Verbandsfußballausschuss (VFA) in Person von Reinhold Spohn. Darauf verzichtete der Oberliga-Staffelleiter allerdings.
Schierholz würdigte am Ende den fairen und sachlichen Umgang aller Teilnehmer an den zwei Prozesstagen und appellierte an die beteiligten Verein aus Schermbeck und Ahlen, trotz allem in Zukunft weiterhin sportlich miteinander umzugehen.