Am 4. März entschied das Sportgericht des Westdeutschenfußballverbandes, dass das abgebrochene Spiel zwischen Rot-Weiss Essen und Preußen Münster mit 2:0 für die Gäste gewertet wird. Grund für den Abbruch war ein Böllerwurf eines Einzeltäters von der Westtribüne, der bei den Preußen-Ersatzspielern Marvin Thiel und Jannik Borgmann das Weiterspielen unmöglich machte.
Wir wollen sämtliche Möglichkeiten ausschöpfen. Das sind wir dem Verein und allen, die es mit Rot-Weiss halten, einfach schuldig.
Marcus Uhlig
Doch Rot-Weiss Essen will sich mit diesem Erst-Urteil des Sportgerichts nicht zufrieden geben und zieht vor die nächste Instanz: das Verbandsgericht des Westdeutschenfußballverbandes.
Das bestätigte RWE-Boss Marcus Uhlig am Sonntagnachmittag gegenüber der Bild-Zeitung. "Eine Spiel-Wiederholung halten wir nach wie vor für die richtige Entscheidung. Deshalb haben wir eine Berufung beim Verbandsgericht des Westdeutschenfußballverbandes eingelegt", wird Uhlig in der Bild zitiert und sagt weiter: "Wir wollen sämtliche Möglichkeiten ausschöpfen. Das sind wir dem Verein und allen, die es mit Rot-Weiss halten, einfach schuldig."
In Münster reagierte man in Person von Sportchef Peter Niemeyer ganz gelassen auf den Einspruch der Essener. "Es ist natürlich das gute Recht der Essener, Einspruch einzulegen. Wir werden in Ruhe die weitere Entwicklung abwarten", erklärte Niemeyer gegenüber der Bild-Zeitung.
Es wird sich an der Spielwertung nichts ändern. Da müsste man schon etwas in der Rechts- und Verfahrensordnung finden. Aber das ist äußerst schwer. Ich hoffe auf ein verkürztes Prozedere in der zweiten Instanz.
Bernhard Niewöhner
Dass sich die Münsteraner mit den Essener Vertretern noch in der 2. Instanz, dem WDFV-Verbandsgericht, wiedersehen, davon ging Bernhard Niewöhner, Geschäftsführer der Preußen, schon am 4. März kurz nach dem Urteilsspruch des Sportgerichts aus. Niewöhner sagte damals gegenüber RevierSport: "Ja, ich rechne damit, dass die Essener einen Einspruch einlegen werden. Die Gebühren für einen Einspruch sind ja hier im WDFV sehr gering. Wenn man es wenigstens schafft, bei der 15.000-Euro-Strafe eine leichte Reduzierung hinzukriegen, dann hat sich das ja schon gelohnt. Wir haben zwar wenig Lust, hier nochmal hinzufahren. Denn es wird sich an der Spielwertung nichts ändern. Da müsste man schon etwas in der Rechts- und Verfahrensordnung finden. Aber das ist äußerst schwer. Ich hoffe auf ein verkürztes Prozedere in der zweiten Instanz. Diese sind, wie gesagt, sehr begehrt, weil sie nicht teuer sind."