Mit viel Spannung wurde die Verhandlung beim Westdeutschen Fußballverband (WDFV) zu den Einsprüchen von Rot-Weiss Essen und Bergisch Gladbach gegen die Spielberechtigungsliste der BVB U23-Mannschaft erwartet. Diese stellte die Basis der Einspruchsargumentation dar.
[article=523732]RevierSport hatte schon in den Tagen zuvor berichtet[/article], dass die Erfolgsaussichten gegen "Null" tendieren. So kam es auch. Bei der Verhandlung am Mittwoch, die um 18.20 Uhr begann und um 21.15 Uhr endete, ist dem Einspruch von Rot-Weiss Essen und Bergisch Gladbach nicht stattgegeben worden. Während Bergisch Gladbach immer noch nicht aufgibt und drei Tage Zeit besitzt, um in Berufung zu gehen, hat Rot-Weiss Essen den sportlichen Aufstieg von Borussia Dortmund II akzeptiert. Klar ist aber auch: Bergisch Gladbach ist chancenlos, hier geht es wohl nur um das "Prinzip".
"Rot-Weiss Essen hat den Einspruch zurückgezogen. Bergisch Gladbach noch nicht. Deshalb ist das Regionalliga-West-Ergebnis der Saison 2020/2021 immer noch nicht rechtskräftig. Ich hoffe, dass wir das Thema aber in den nächsten Tagen zu den Akten legen können", sagt Manfred Schnieders, WDFV-Präsident, am Mittwochabend gegenüber RevierSport.
RWE-Vorstandsvorsitzender Marcus Uhlig ergänzt: "Wir haben nach ausführlicher interner und anwaltlicher Beratung sowie Abwägung aller Pros und Contras entschieden, unseren Einspruch zurückzuziehen. Ein Geschmäckle bei der ganzen Geschichte bleibt aber. Mehr möchte ich zu diesem Thema auch nicht mehr sagen. Es ist abgehakt. Wir konzentrieren uns auf die neue Saison und einen neuen Anlauf auf die 3. Liga."
Von 57 auf 22: Borussia Dortmund II kürzte seine Spielberechtigungsliste binnen wenigen Tagen radikal
Interessant, was bei der dreistündigen Verhandlung alles heraus kam. Wie RevierSport erfuhr, hatte Borussia Dortmund II seine ursprüngliche Spielberechtigungsliste nach dem 3:3-Remis gegen den FC Schalke 04 II von 57 (!) Spielern - inklusive U23-Akteure, Bundesliga-Profis und U19-Talente - radikal auf zunächst 24 und am 5. Mai dann auf schlussendlich 22 Spieler reduziert.. Kein Vergehen, da dies der Spielordnung entspricht. Hier heißt es, dass ein Verein bis Freitag (14 Uhr) vor einem Spiel die endgültige Spielerliste vorlegen muss. Bis dahin kann die komplette Woche mit der Spielberechtigungsliste variiert werden.
Fakt ist aber auch: Dass eine Mannschaft nur dann ein Pflichtspiel bestreiten muss, wenn 14 gesunde Feldspieler und zwei fitte Torhüter zur Verfügung stehen. Klar: Wenn man eine Spielberechtigungsliste von 22 Akteuren vorlegt und zehn oder mehr Spieler in die Quarantäne müssen, ist ein Regionalliga-Pflichtspiel mit 16 gesunden Spielern unmöglich. Anders wäre der Fall, wenn man bei seiner ursprünglichen 57er Liste bleiben würde. Hier hätten auch die zwei positiven Corona-Fälle plus zehn Quarantäne-Fälle keine Auswirkungen auf eine Spielabsage gehabt.
Aufgrund dieser Umstände hatte Rot-Weiss Essen den WDFV am 10. Mai schriftlich zu Transparenz aufgefordert und darum gebeten, die Bewegungen auf der Dortmunder Spielberechtigungsliste vor Auftreten der Coronafälle offenzulegen. Der Verband reagierte nicht, auch nicht auf eine anwaltliche Aufforderung seitens der Essener. Deshalb blieb RWE am Ende noch der rechtliche Weg übrig, um an diesem Thema dranzubleiben und Antworten zu erhalten.
Am Mittwoch gab es diese: Kurzum: Borussia Dortmund II hat sich an die "Spielregeln", Spielordnung des WDFV gehalten. Ob diese in Zukunft hinterfragt oder reformiert werden, ist fraglich.