Ist die Klausel vertretbar?
Pro (von Christian Brausch): Alle fordern von ihren Vereinen immer höchste Professionalität ein. Genau unter diesen Punkt fällt auch die Klausel, dass – in dem Fall Limbasan und Wingerter – in den beiden Duellen gegen RWE nicht auflaufen dürfen. Natürlich haben Limbasan und Wingerter bei RWE zuletzt keine Rolle gespielt, natürlich wird das Zeichen gesendet, RWE hat ein bisschen Angst. Doch klar ist auch, dass vor allem Wingerter in der Form von Lotte eine wesentliche Verstärkung für den FC Kray darstellt. Eine Verstärkung, die an einem guten Tag ein Faktor sein kann, um RWE ein Bein zu stellen. Daher ist der Schritt von RWE nur logisch. Es sollen alle Eventualitäten ausgeschlossen werden, die einen Stolperstein darstellen könnten.
Das wurde gemacht, nichts anderes. Und man stelle sich mal vor, Limbasan macht das entscheidende Tor gegen RWE. Unmöglich ist das nicht und alle würden aufschreien, wie man es verpassen konnte so eine durchaus übliche Klausel in den Auflösungsvertrag einzubauen.
Contra (von Martin Herms): Rot-Weiss Essen hat im Fall Limbasan/Wingerter die Angst-Klausel gezogen – treffender kann ein Wortspiel für diese fragwürdige Maßnahme nicht sein. Anders ist es auch nicht zu erklären, dass sich der Aufstiegsfavorit gegenüber dem kleinen Stadtnachbarn eine derart bedauerliche Blöße gibt. FC Kray – einst als gallisches Dorf der Regionalliga bezeichnet, hat den großen Bruder im Hinspiel bis auf die Knochen blamiert. Um eine erneute Demütigung zu verhindern, bedient sich die RWE-Chefetage nun einer Klausel, die jede Form von Sportsgeist mit Füßen tritt. Was wäre, wenn sich solche Schachzüge häufen würden? Der Fußball lebt von diesen Geschichten und kein Funktionär dieser Welt sollte die Möglichkeit haben, auf diese Art und Weise Wettbewerbsverzerrung zu betreiben.
Was bleibt, ist ein völlig unnötiger Schachzug, den RWE aufgrund der Klasse seines Kaders nicht nötig ge-habt hätte. Es bleibt zu hoffen, dass die Mannschaft mehr Mumm besitzt als die rot-weisse Vereinsführung.