Wie Detlef Pehlke, Sportlicher Leiter der Hattinger, gegenüber dem RevierSport verriet, würden die Bonsfelder nur ungern ein Wiederholungsspiel in Betracht ziehen. "Wir wollen wirklich kein Theater mit dem FC Kray haben. Aber die Sachlage ist doch klar: der Schiedsrichter wollte nach der Verletzungsunterbrechung die Partie wieder anpfeifen. Unsere Jungs wollten weitermachen, die Krayer nicht. Deshalb gehen wir davon aus, dass das offizielle Urteil zu unseren Gunsten ausfallen wird und uns die drei Punkte zugeschrieben werden. Was wir machen würden, wenn dieser Fall nicht eintreffen sollte, wissen wir noch nicht", erklärt Pehlke.
Dass die Hattinger ein Wiederholungsspiel ablehnen, stößt bei den Krayern auf Ärgernis. "Im Sinne des Fair-Plays kann es nur ein Wiederholungsspiel geben. Auf dem Platz hat sich eine Tragödie abgespielt. 53 Minuten dauerte das alles. Wir mussten Berti (Sebastian Rosbach, Anm. d. Red.) mit Infusionen versorgen und alles aufschneiden. Die Spieler hatten Tränen in den Augen und waren auch wütend. Denn ein Niederbonsfelder warf Berti Schauspielerei vor. Ich kann die Aussage des Sportlichen Leiters der Bonsfelder ganz und gar nicht nachvollziehen", sagt Hartmut Fahnenstich, Trainer der Krayer Zweitvertretung.
"Das ist wirklich unterste Schublade"
Auch bei anderen Vereinen im Essener Raum sorgte die Thematik für reichlich Gesprächsstoff. Am vergangenen Sonntag wurde die Bezirksliga-Partie zwischen dem SC Werden-Heidhausen und der SG Kupferdreh-Byfang ebenfalls abgebrochen, weil sich ein Akteur der Gäste schwer verletzte. In diesem Fall gab es zwischen beiden Klubs jedoch keine zwei Meinungen. "Die Gesundheit der Spieler ist immer wichtiger und steht über allem. Wir sind schließlich Amateurfußballer. Es ist doch klar, dass die Jungs schockiert sind, wenn einem Kollegen so etwas passiert", meint Werdens Trainer Danny Konietzko, der die Ausführungen der Niederbonsfelder scharf kritisiert. "Das ist wirklich unterste Schublade. Solch ein Verhalten gehört sich im Sport nicht."
In den nächsten Tagen soll die Kreisspruchkammer eine Entscheidung in dieser Angelegenheit treffen.