Die beiden Vereine werden die Partie vor Zuschauern und mit einem Schiedsrichtergespann wiederholen. Zudem kommt auf beide Klubs eine Geldstrafe von jeweils 100 Euro zu. Die Verfahrenskosten von 100 Euro sowie die Auslagen für den Schiedsrichter von 30,80 Euro müssen sich die Vereine teilen, das entschied die Bezirksspruchkammer in Duisburg. "Dafür, dass wir uns nichts vorzuwerfen haben, ist das Urteil ein Skandal. Außerdem öffnet es zukünftigen Spielabbrüchen, sofern ein Verein in Rückstand liegt, Tür und Tor", beklagen die Sportfreunde auf ihrer Website.
Die Begegnung war am 16. August nach der Verletzung eines RuWa-Spielers und anschließenden Handgreiflichkeiten zwischen Zuschauern und Spielern abgebrochen worden (RS online berichtete).