„Die Ablehnung der von Würzburg beantragten Spielabsetzung durch die DFL beruht auf der Anwendung des Paragraphen 2 Nummer 3 der Richtlinien zur Spielordnung. Nach diesem standen den Würzburgern ausreichend Spieler zur Verfügung“, sagte der Sportgerichts-Vorsitzende Hans E. Lorenz.
Der Aufsteiger hatte seine Einspruch damit begründet, „dass der Verein unter irregulären Bedingungen habe antreten müssen, da er zum Spieltermin lediglich 14 spielberechtigte Fußballer habe aufbieten können.“ Der Verein hatte im Vorfeld bei der Deutschen Fußball Liga (DFL) einen Antrag auf Verlegung des Spiels gestellt, der jedoch abgelehnt wurde.
„Besagte Bestimmung hatten alle 36 Vereine der Lizenzligen im Mai 2020 einstimmig beschlossen, um den Spielbetrieb auch in Zeiten von Corona aufrecht erhalten zu können“, sagte Lorenz: „Dabei wurde in Kauf genommen, dass damit auch personelle Engpässe und mögliche Wettbewerbsnachteile für betroffene Klubs mit einhergehen könnten.“
Das Würzburger Gesundheitsamt hatte nach einem positiven Coronatest im FWK-Funktionsteam im Dezember eine Quarantäne angeordnet. Die Kickers, derzeit abgeschlagenes Tabellenschlusslicht in der 2. Bundesliga, hatten das Spiel in Darmstadt mit 0:2 verloren. In der Schlussphase war ein Torhüter als Stürmer eingewechselt worden. sid