Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bunds (DFB) teilte am Freitag mit, dass das am vergangenen Sonntag in der Halbzeit abgebrochene Spiel wiederholt wird. Die Partie war wegen der Unbespielbarkeit des Platzes nach starken Regenfällen beim Stand von 0:0 nicht fortgesetzt worden. Ein Termin werde bekannt gegeben, nachdem die Einspruchsfrist am Montag 23.59 Uhr abgelaufen ist.
„Nach den Feststellungen des Sportgerichts trifft keine der beiden Mannschaften beziehungsweise keinen der beiden Vereine ein Verschulden an dem Spielabbruch. Deshalb ist die Begegnung gemäß Paragraph 18 Nummer 4 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung am selben Ort zu wiederholen“, sagte Georg Schierholz, stellvertretender Vorsitzender des Sportgerichts.