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DFB nimmt Manipulationsvorwurf gegen Koczor zurück, sperrt ihn dennoch

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Ex-RWE-Keeper DFB nimmt Manipulationsvorwurf gegen Koczor zurück, sperrt ihn dennoch
Foto: Michael Gohl
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Raphael Koczor, der bis zum 30. Juni 2023 bei Rot-Weiss Essen unter Vertrag stand, wurde vom DFB-Sportgericht für mehrere Wochen gesperrt.

Am Freitag musste sich der ehemalige Torwart von Rot-Weiss Essen, Raphael Koczor, der im Sommer zum Landesligisten FC Kray wechselte, vor dem DFB-Sportgericht verantworten.

Der Grund: Der Vorwurf der versuchten Spielmanipulation vor dem Drittliga-Spiel von RWE am 37. Spieltag beim Halleschen FC, das RWE 0:2 verlor.

Koczor, der bei der Partie nicht im Kader stand, hatte am 18. Mai 2023 im Vorfeld des 37. Drittligaspieltages der abgelaufenen Saison beim ihn bekannten Spieler Marcel Appiah vom damaligen Ligakonkurrenten VfB Oldenburg angerufen und bei dessen Rückruf unter anderem sinngemäß gefragt, ob "Oldenburg sich schon etwas überlegt habe, wenn sich Rot-Weiss Essen in Halle reinhaut und gewinnt". Der Hallesche FC und der VfB Oldenburg kämpften zu diesem Zeitpunkt beide noch mit Rot-Weiss Essen gegen den Abstieg.

Und das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Torhüter Raphael Koczor schlussendlich wegen eines unsportlichen Verhaltens gemäß Paragraph 6a der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung mit einer Sperre und einem Funktionsverbot von acht Wochen belegt - der Vorwurf der Spielmanipulation wurde somit aufgehoben.

Während des Funktionsverbots ist es dem Spieler nicht erlaubt, ein Amt oder eine Tätigkeit im DFB, seinen Mitgliedsverbänden oder deren Vereinen auszuüben, zum Beispiel als Trainer oder Scout. Von der Spielsperre sind vier Wochen direkt zu verbüßen, während die restlichen vier Wochen bis zum 31. Dezember 2024 zur Bewährung ausgesetzt werden.

Bedeutet: Wenn die Sperre ab dem Freitag (28. Juli) gilt, wäre Koczor nach dem 25. August wieder spielberechtigt. Vier Spiele des FC Kray würde er somit verpassen.

Torsten Becker, der die mündliche Verhandlung des Sportgerichts am DFB-Campus in Frankfurt leitete, sagt zum Urteil: "Für das DFB-Sportgericht steht nach der Anhörung von Raphael Koczor fest, dass er die von ihm eventuell nicht beabsichtigte Wahrnehmung seiner Anfrage als Beeinträchtigung des Sportwettbewerbs billigend in Kauf nahm."

Das ist der entsprechende Pragraph: § 6a Spielmanipulation

1. Wer es, insbesondere als Spieler, Schiedsrichter, Trainer oder Funktionsträger, unternimmt, auf den Verlauf und/oder das Ergebnis eines Fußballspiels und/oder den sportlichen Wettbewerb durch wissentlich falsche Entscheidungen oder andere unbefugte Beeinflussung einzuwirken in der Absicht, sich oder einem anderen einen Vorteil zu verschaffen, macht sich der Spielmanipulation schuldig. Dies gilt nicht für Spieler, die beim Spiel oder im Zusammenhang mit diesem durch Verletzung einer Fußballregel ausschließlich einen spielbezogenen sportlichen Vorteil anstreben; die Möglichkeit der Bestrafung als unsportliches Verhalten gemäß § 1 Nr. 4. bleibt insoweit unberührt.

Der Spieler hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

RS meint: Der DFB nimmt den Vorwurf der versuchten Manipulation zurück, bestraft den Spieler dennoch recht happig. Um sonst eine derartige Strafe zu bekommen, muss man sich sonst schon ordentlich etwas leisten. Die Verhältnismäßigkeit darf hier zumindest angezweifelt werden. Denn Sperren nach Roten Karten von acht Wochen und mehr kommen in den letzten Jahren kaum vor.

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