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Nach MSV-Spielabbruch
Drei verschiedene Sportgerichtsurteile möglich

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Nach MSV-Spielabbruch: Drei verschiedene Sportgerichtsurteile möglich
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Nach dem Abbruch des Drittliga-Spiels MSV Duisburg gegen VfL Osnabrück kann das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes drei verschiedene Urteile fällen.

Abhängig von den genauen Umständen könne die Partie sowohl für Osnabrück als auch für Duisburg gewertet werden. Die dritte mögliche Variante sei eine Neuansetzung, teilte das Sportgericht am Montag auf dpa-Anfrage mit.

Das Spiel war am Sonntag in der 35. Minute zunächst unter- und kurz darauf komplett abgebrochen worden, weil der Osnabrücker Angreifer Aaron Opoku von einem Duisburger Zuschauer angefeindet worden war. Dabei war der vom DFB für den Fall rassistischer Vorfälle erstellte Drei-Stufen-Plan umgesetzt worden.


Entscheidend für die Bewertung des bisher einmaligen Vorfalls in den drei deutschen Profiligen seien die Aussagen der Beteiligten. Der DFB-Kontrollausschuss hatte bereits am Sonntag die Ermittlungen aufgenommen und beide Vereine sowie Schiedsrichter Nicolas Winter zu einer Stellungnahme aufgefordert. Liegen diese vor, wird sich das Sportgericht mit dem Fall befassen.

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