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Rassismus-Verfahren
Erdmann nach Berufung wieder spielberechtigt

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Rassismus-Verfahren: Erdmann nach Berufung wieder spielberechtigt
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Dennis Erdmann ist ab sofort wieder spielberechtigt. Das DFB-Bundesgericht hat der Berufung des 1.FC Saarbrücken teilweise stattgegeben und die Sperre abgemildert.

Der 1.FC Saarbrücken hat beim DFB-Bundesgericht erfolgreich Berufung gegen das Urteil gegen Abwehrspieler Dennis Erdmann eingelegt. Das Verbands-Gremium hat dem Antrag des Fußball-Drittligisten stattgegeben und die Sperre des 30-Jährigen von zuvor acht Wochen abgemildert. Da die Restsperre von zwei Partien bis zum Saisonende zur Bewährung ausgesetzt wurde, ist der 30-Jährige ab sofort wieder spielberechtigt. Die Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro wurde ebenfalls aufgehoben.

Was war passiert? Erdmann war am 13. September vom DFB-Sportgericht wegen „krass sportwidrigen Verhaltens“ mit einer Sperre von acht Wochen und einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt worden.

Das Gericht war dem Antrag des Kontrollausschusses gefolgt und sah es nach mündlicher Verhandlung als erwiesen an, dass Erdmann während der Drittliga-Begegnung gegen den 1.FC Magdeburg (2:1) am 25. August mehrere Gegenspieler mit rassistischen Äußerungen beleidigt hatte. Der Saarbrücker selbst bestritt die Vorwürfe und legte kurz nach der Urteilsverkündung ebenso wie sein Klub Berufung gegen den Richterspruch ein. Diese wurde am Mittwoch (13. Oktober) verhandelt - mit Erfolg für Erdmann.

Erdmann beteuert: "Ich habe nicht gesagt, was mir vorgeworfen wurde"

Wie die Saarbrücker Zeitung berichtet, verzichtete der FCS bei der Verhandlung am Mittwoch auf eine Beweisaufnahme und stellte gleichzeitig einen Antrag auf Strafmilderung, den das Bundesgericht annahm. "Durch die Beschränkung der Berufung ist der vom DFB-Sportgericht festgestellte Tatbestand auch für das DFB-Bundesgericht bindend", erklärte Bundesgerichts-Vorsitzender Achim Späth. "Strafmildernd hat das Bundesgericht trotz der schwerwiegenden Vorfälle berücksichtigt, dass den 13 Zeugen durch dieses fiktive Geständnis die erneute Vernehmung und Belastung erspart blieb."

Erdmanns Anwalt Horst Kletke hatte zuvor für seinen Mandanten erklärt, dass die eingelegte Berufung auf das Strafmaß beschränkt werde. Überdies unterstrich er, dass der Saarbrücker Defensivmann die ihm unterstellten Äußerungen zwar nicht getätigt habe, aber wenn es zu Missverständnissen gekommen sei, dann täte dies seinem Mandanten leid. Erdmann zeigte sich nach dem Urteil erleichtert: "Ich bin froh, dass es vorbei ist und ich wieder auf die Platte kann. Ich habe nicht gesagt, was mir vorgeworfen wurde."

Erdmann spielt nun auf Bewährung

Durch das abgemilderte Urteil steht Erdmann dem 1.FC Saarbrücken bereits beim Auswärtsspiel in Halle (16. Oktober, 14 Uhr) wieder zur Verfügung, nachdem er die letzten sechs Partien aufgrund der Sperre verpasst hatte. Jedoch spielt der 30-Jährige nun auf Bewährung. Heißt: Sollte er sich bis zum Saisonende etwas zu Schulden kommen lassen, würde Erdmann erneut für zwei Spiele gesperrt werden.

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