Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verurteilte den Klub zu einer Geldstrafe in Höhe von 34.450 Euro. Bis zu 11.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Beim DFB-Pokalspiel gegen den VfB Stuttgart (2:0) am 18. August waren im Rostocker Zuschauerbereich pyrotechnische Gegenstände abgebrannt worden. Zudem wurde eine Rakete abgeschossen und Becher in den Innenraum geworfen.
Der DFB verhängte zudem eine Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro gegen Fortuna Köln. Beim Spiel gegen den KFC Uerdingen am 29. September (1:2) war ein Fan über den Zaun geklettert und quer über den Platz auf die gegenüberliegende Tribüne gelaufen. dpa