Als Wiederholungstäter müssen der HSV 200 000 Euro und St. Pauli 120 000 Euro bezahlen. Das hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am Freitag beschlossen.
Dagegen hat der HSV Einspruch beim Sportgericht eingelegt. Der FC St. Pauli hat noch bis Montagmorgen Zeit, über einen möglichen Einspruch zu entscheiden. Ursprünglich sollte das Strafmaß höher ausfallen. Der Kontrollausschuss hatte vor drei Wochen eine Geldbuße von 250 000 Euro für den HSV und 180 000 Euro für den FC St. Pauli beantragt.
Der HSV muss eine weitere Geldbuße leisten. Wegen Abbrennens von Pyrotechnik im Spiel bei Holstein Kiel am 9. November verurteilte ihn das DFB-Sportgericht zu einer Strafe in Höhe von 27 000 Euro. Dieses Urteil akzeptierte der HSV. dpa