Die wichtigsten Satzungsänderungen des MSV Duisburg e.V. > Der Vorstand wird nicht mehr vom bisherigen Aufsichtsrat (nach der neuen Satzung heißt das Gremium Verwaltungsrat) gewählt, sondern von den Mitgliedern.
> Ein Wahlausschuss, der sich aus dem Oberbürgermeister Sören Link, einem Vereins- und einem KGaA-Mitglied zusammensetzt, trifft eine Vorauswahl bei den Vorstandskandidaten, die den Mitgliedern zur Wahl stehen. Dabei handelt es sich um eine Teamwahl und nicht um einzelne Personen.
> Lehnt der Wahlausschuss ein Kandidatenteam ab, muss er eine Begründung dafür anführen. Damit soll ausgeschlossen werden, dass ein Wunschkandidat einfach so „durchgedrückt“ wird. > Der von den Mitgliedern gewählte Vorstand bestimmt dann seinen Vorsitzenden, der wiederum seine Stellvertreter benennt.
> Der Vorstandsvorsitzende hat nicht mehr einen Stellvertreter, sondern zwei.
> Der Vorstand besteht aus mindestens drei, maximal fünf Personen und wird für vier Jahre gewählt.
> Die Stärke des Verwaltungsrats wird von sechs gewählten und drei kooptierten Mitgliedern auf vier plus zwei verringert. Dafür werden die Mitglieder aber nicht mehr für drei, sondern vier Jahre ins Amt gewählt.
> Anteile an der Verwaltungs-GmbH können nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung verkauft werden.
> Der Vorstand bestimmt die Ausrichtung der Tochtergesellschaften und kontrolliert sie direkt.
> Der Vorstand bestellt oder entlässt den Geschäftsführer der KGaA.
> Der Ehrenrat wird in der Zukunft deutlich mehr Pflichten erhalten.
> Ein Vereinsmitglied kann selbst abstimmen und zusätzlich bis zu drei Vertretungsstimmen per Vollmacht abgeben.
> Zukünftig sind zwei Rechnungsprüfer geplant, die jeweils für zwei Jahre gewählt werden.